Verwaltungsgericht gibt Ägypter Recht: Abschiebung war zu teuer

Ein Abgeschobener muss nicht für teure Business-Class-Tickets zahlen, die sich die ihn begleitenden Beamte beim Rückflug gönnten.

Kampagnenlogo von "Kein Mensch ist illegal" Bild: kmii

Ein abgeschobener Ausländer muss begleitenden Polizisten keinen Rückflug in der Business-Klasse bezahlen. Denn auch bei Abschiebungen müsse der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet werden, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Damit gaben die Richter teilweise einer Klage des Ägypters statt, den der Bund für die Kosten seiner Abschiebung kräftig zur Kasse bitten wollte.

Der Mann war im April 2004 in Begleitung zweier Beamter der Bundespolizei in seine Heimat abgeschoben worden. Für den Hinflug war für alle drei Economy-Klasse gebucht (jeweils 495,97 Euro), zurück flogen die beiden Polizisten in der Business-Klasse (je 960,69 Euro). Das Geld wollte der Bund von dem Ägypter, der sich inzwischen wieder in Deutschland aufhält, in voller Höhe erstattet bekommen. Dem widersprachen die Richter.

Zwar habe die Abschiebung des als gewalttätig aufgefallenen Klägers aus Sicherheitsgründen in Begleitung zweier Bundespolizisten erfolgen dürfen. Nach dem Bundesreisekostengesetz seien bei Flügen aber nur die Kosten der niedrigsten Klasse erstattungsfähig. Gründe, die im Einzelfall ein Abweichen hiervon rechtfertigten, hätten nicht vorgelegen. Gegen das Urteil (Az.: VG 24 A 340.07) kann Berufung eingelegt werden.

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