Rückkzug aus Bochum: Nokia darf Geld behalten

Nokia muss wegen des Rückzugs aus Bochum keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen, so das Verwaltungsgericht Köln. Dem Forschungsministerium entgehen so 1,3 Millionen Euro Rückforderung.

Nokia-Werk in Bochum: Geschlossen. Bild: ap

Köln apn | Der Mobilfunkkonzern Nokia muss wegen der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden. Das Gericht gab einer Klage von Nokia gegen die Bundesrepublik Deutschland statt und hob einen Rückforderungsbescheid des Bundesforschungsministeriums in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro auf.

Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsvorhaben des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multi-Media-Anwendungen. Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass mit den Geldern der öffentlichen Hand nicht nur die Forschung, sondern auch die mehrjährige Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse in Bochum gefördert werden sollte. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt.

Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Nokia habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Richter. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung von Nokia zu entnehmen, ihr Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten.

Gegen das Urteil kann der Bund binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

(Aktenzeichen: VG Köln 16 K 5313/08)

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