Ausnahmezustand in Ägypten verlängert: Weitreichende Befugnisse für Polizei

Die Regierung verlängert den seit 1967 mit kurzen Unterbrechung geltenden Notstand um weitere zwei Jahre – angeblich um gegen Terrorismus und Drogenhandel vorzugehen.

Protest gegen das Notstandsgesetz vor dem Parlamentsgebäude in Kairo. Bild: ap

KAIRO taz | „Wir sind enttäuscht“, erklärte ein Sprecher des US-Außenministeriums in einer ersten Reaktion auf die Verlängerung des Notstandsgesetztes in Ägypten. Die Internationale Menschenrechtsgruppe Human Right Watch sprach von einem „gebrochenen Versprechen“, nachdem die Regierung des ägyptischen Präsidenten Honsi Mubarak bereits vor fünf Jahren die baldige Aufhebung des Ausnahmezustandes angekündigt hatte.

Doch diese Woche ist das kontroverse Gesetz erneut im Eilverfahren um zwei Jahre verlängert worden. Das 454-köpfige Parlament, in dem die Regierungspartei die absolute Mehrheit hält, hat die Vorlage am Dienstag abgesegnet. Immerhin 103 Abgeordnete stimmten gegen die Verlängerung, 43 enthielten sich der Stimme.

Die Verlängerung gilt nun bis zum 31. Mai 2012. Dies ist ein für das Regime sensibler Zeitraum, da nächstes Jahr Präsidentschaftswahlen anstehen und die Nachfolge des kränkelnden 82-jährigen Präsidenten Hosni Mubarak völlig ungeklärt ist. Außerdem hat in den letzten Wochen erneut eine Streikbewegung an Dynamik gewonnen, die gegen niedrige Löhne und hohe Preissteigerungen protestiert. Vier von zehn Ägyptern müssen mit nur etwas mehr als einem Euro am Tag auskommen.

Das Notstandgesetz gibt der Polizei und dem Geheimdienst weitreichende Befugnisse. Es wird geschätzt, dass sich 10.000 Menschen ohne Anklage in ägyptischen Gefängnissen befinden. Auf Grundlage des Gesetzes wurden spezielle Gerichte ins Leben gerufen, gegen deren Urteile kein Berufungsverfahren möglich ist.

Das Notstandsgesetz wurde in letzter Zeit auch wiederholt gegen Oppositionelle und regimekritische Blogger angewendet. Der Ausnahmezustand herrscht in Ägypten seit 1967. Es gab nur eine Unterbrechung von 18 Monaten 1980 und 1981. Nach der Ermordung von Staatspräsident Anwar Al-Sadat im Oktober 1981 wurde wieder der Notstand verhängt und blieb bis heute in Kraft.

Die Regierung verkaufte die jetzige Verlängerung als Fortschritt. Mit den Worten „Wir verpflichten uns, das Gesetz nur in Fällen von Terrorismus und Drogen anzuwenden“ versuchte Premierminister Ahmad Nazif die Opposition in einer Parlamentsrede zu beruhigen.

In einer Regierungserklärung heißt es, das Gesetz erlaube nicht mehr, die Kommunikation zu überwachen, die Medien zu zensieren und Eigentum zu konfiszieren. Das Gesetz sei begrenzt auf die Verhaftung von Personen, die des Terrorismus und Drogenhandels verdächtig seien.

Human Right Watch bezeichnete diese Zusätze als „kosmetisch“. Die Überwachung der Kommunikation etwa sei auch durch einen Artikel in der Verfassung möglich, der 2007 in diesem Sinne modifiziert wurde, heißt es in einer Erklärung der Organisation.

George Ishak, einer der führenden Mitglieder der Kefaya („Es reicht Bewegung“) sprach von einem „alten Notstandsgesetz in neuem Gewand“. Alles sei so vage formuliert, dass Oppositionelle weiterhin als „Terroristen“ verhaftet werden können.

Auch einige prominente Richter sprachen sich öffentlich gegen die Verlängerung aus. „Der Ausnahmezustand ist ein Instrument der Regierung, ihre politische Gegner zu verhaften und unter dem Vorwand einzusperren, dass sie die öffentliche Ordnung stören,“ sagte der stellvertretende Präsident des obersten Berufungsgerichtes, Ahmad Mekki.

„Unser Strafgesetz hat Paragraphen, um gegen Terroristen und Drogendealer vorzugehen“, sagte er, „dafür brauchen wir kein Notstandsgesetz“.

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