Hartz IV-Urteil: Monatsfahrkarte gilt als Extrakosten

Das Sozialgericht Detmold verurteilte das Jobcenter, die Monatsfahrkarten für zwei Schüler in Hartz-IV-Haushalten zu übernehmen.

Nach der Härtefallregelung muss Schülern, die in einem Hartz IV-Haushalt leben, das Fahrgeld zur Schule bezahlt werden. Bild: dpa

DETMOLD dpa | Knapp drei Monate nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzen die ersten Gerichte die neuen Vorgaben um. Das Sozialgericht in Detmold verurteilte jetzt die städtische ARGE, die Kosten von Monatsfahrkarten für zwei Schüler zu übernehmen. Diese Tickets stellten "einen laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf" dar, wie er zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums" nötig sei, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (S 12 AS 126/07).

Solche Kosten müssen nach der neuen Karlsruher Rechtsprechung seit Februar übernommen werden. Nach Einschätzung des Vizepräsidenten des Sozialgerichts, Uwe Wacker, ist die Detmolder Entscheidung das bundesweit erste veröffentlichte Urteil, in dem die neue Härtefallregelung Anwendung findet.

Die beiden Kläger, Mitglieder einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft, besuchen die gymnasiale Oberstufe einer rund fünf Kilometer entfernten Gesamtschule. Den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten hatte die beklagte ARGE zuvor abgelehnt, da sie ihrer Meinung nach aus der Regelleistung zu bezahlen seien.

Nach Ansicht der Richter handelte es sich bei der Entfernung zum Schulort jedoch um eine Wegstrecke, die "anders als früher" heute nicht mehr zu Fuß oder per Fahrrad zurückgelegt wird; unabhängig davon, ob die Eltern arm sind.

Da die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel aber einkommensschwache Eltern davon abhalten könnten, ihre Kinder auf die gymnasiale Oberstufe zu schicken, müsse das Ticket erstattet werden, so das Gericht. Dadurch würden die Chancen der Schüler, am Bildungserfolg teilzunehmen, "merklich verbessert".

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