"Nationale Kultur" und "Geistiges Eigentum": Regierung will digitale Bibliotheken

Kulturstaatsminister Bernd Neumann will "geistiges Eigentum" und "nationale Kulturgüter" in digitalen Bibliotheken schützen. Damit soll auch der Zugang der Allgemeinheit gesichert werden.

"Kultur nicht Google überlassen", sagt die Regierung. Bild: Omar – Lizenz: CC-BY-SA

BERLIN epd | Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will Urheberrecht und geistiges Eigentum durch Gesetzesinitiativen und Digitalisierung von wichtigem Kulturgut schützen. Es gelte, illegales Kopieren von Werken zu vermeiden oder den Rechteinhabern nützliche Instrumente zur Bekämpfung an die Hand zu geben, sagte Neumann in einem in Berlin. Kreative hätten ein Recht darauf, ihre Arbeit vergütet zu bekommen.

Wichtiges Kulturgut dürfe nicht einem Unternehmen wie Google überlassen werden, das nach kommerziellen Gesichtspunkten entscheide, wer zu den digitalisierten Inhalten in welcher Form Zugang habe, sagte Neumann. Google hatte in großem Umfang Bücher eingescannt und will die Urheber pauschal vergüten.

"Unsere Antwort auf Google ist, wichtiges öffentliches Kulturgut in Bibliotheken, Museen oder Archiven zu digitalisieren und es in öffentlicher Verantwortung zugänglich zu machen", sagte Neumann. Damit der Zugang der Allgemeinheit gesichert sei, müsse jeweils ein digitalisiertes Bücherexemplar in den Bibliotheken bleiben.

Die Entscheidung des Bundeskabinetts, eine Online-Bibliothek mit nationalen Kulturgütern zu etablieren, sei ein Anfang. Bei einer Digitalisierung müsse sichergestellt sein, dass das Urheberrecht eingehalten und vorab ausgehandelt werde, wie die Urheber gerecht an der Nutzung ihrer Werke beteiligt würden.

"Es ist auch Aufgabe der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass sich die totale Gratismentalität in der digitalisierten Welt nicht durchsetzt", sagte Neumann. Dazu gehöre auch ein Leistungsschutzrecht für Verlage im Online-Bereich, das zwischen den Interessen der Journalisten und den Verlegern austariert werden müsse.

Neumann sprach sich zudem für eine Überprüfung des Medienkonzentrationsrechts aus. Künftig sei es auch notwendig, cross-mediale Verflechtungen von Medienunternehmen zu prüfen und nicht nur die Marktanteile in einem jeweiligen Segment anzuschauen.

Der Kulturstaatsminister forderte Lokalzeitungen und Großverlage auf, sich auf eine neue Schwelle zur Prüfung von Zeitungsfusionen zu verständigen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger will die Grenze, ab der das Kartellamt Zeitungsfusionen prüft, von derzeit 25 Millionen Euro auf mindestens 100 Millionen Euro erhöhen.

Der Verband Deutscher Lokalzeitungen spricht sich gegen eine Anhebung aus. "Wir werden kein Gesetz gegen die Branche machen, der wir helfen wollen", sagte Neumann. In einer Zeit der Globalisierung seien finanzielle Dimensionen bei Fusionen neu zu bewerten. Gleichzeitig sollten aber auch kleine und unabhängige Zeitungen erhalten werden.

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