Zypries will reformieren: Keine Nachteile für Genossenschaften

ustizministerin Brigitte Zypries will Prüfungspflichten weiter reduzieren. Gründungen von Genossenschaften steigen auf niedrigem Niveau leicht an.

Will mehr Genossenschaften: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bild: ap

BERLIN taz | Nachdem die rechtliche Situation für Genossenschaften im Jahr 2006 verbessert wurde, steigt die Zahl der Neugründungen leicht an: Wie aus Aufstellungen des Statistischen Bundesamts hervorgeht, erhöhte sich die Zahl neugegründeter Genossenschaften von 232 im Jahr 2006 auf 296 im Jahr 2008. Ein ähnlicher Wert wird voraussichtlich auch im Jahr 2009 erreicht werden. Dennoch bleibt die Genossenschaft im Vergleich zu anderen Unternehmensformen eine Rarität: Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wurden 2008 über 70.000 Unternehmen gegründet, als Aktiengesellschaft (AG) rund 2400 und als Offene Handelsgesellschaft (OHG) rund 1300.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Situation für Genossenschaften darum weiter verbessern. "Gerade angesichts der Finanzkrise ist die Idee der genossenschaftlichen Selbsthilfe höchst aktuell", sagte Zypries der taz. "Denn anders als bei Kapitalgesellschaften stehen bei Genossenschaften die Mitglieder im Mittelpunkt und nicht die Rendite."

In der nächsten Legislaturperiode solle darum "ein wichtiger Nachteil der Genossenschaften beseitigt werden": Durch die Reform des GmbH-Rechts im vergangenen Jahr ist die Gründung einer kleinen GmbH im Vergleich zur Genossenschaft preiswerter, weniger bürokratisch und damit attraktiver geworden. Darum sollen noch mehr „kleine“ Genossenschaften als bislang von Auflagen befreit werden, etwa der Pflicht, eine Jahresabschlussprüfung vorzunehmen.

Zudem möchte Zypries eine neue "Mini-Genossenschaft" einführen. Diese sollten, solange nicht bestimmte Größenmerkmale erfüllt sind, von der Pflicht befreit werden, Mitglied in einem Prüfungsverband zu sein und regelmäßige Pflichtprüfungen durchführen zu lassen. Auch bei der Gewinnermittlung seien für "Mini-Genossenschaften" Erleichterungen angedacht. "Eine solche Rechtsform könnte auch bei ehrenamtlichem Engagement genutzt werden", sagte Zypries. Wünschenswert seien etwa genossenschaftlich organisierte Dorfläden, Kinos oder Schwimmbäder. Ab welcher Größe eine Genossenschaft als "Mini" gelten soll, ist noch offen.

Dass die Pläne erst kurz vor der Wahl angegangen werden, begründet das Ministerium gegenüber der taz damit, dass zunächst die Auswirkungen der letzten Änderungen ausgewertet werden sollten. Widerstand von möglichen Koalitionspartnern erwartet Zypries nicht: "Eine Rechtsform zu stärken, in der sich Menschen gemeinsam organisieren, wird keine Partei ablehnen können."

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