Witwe verklagt Klinik: Streit um eingefrorene Eizellen

Eine 28jährige Witwe möchte nach dem Unfalltod ihres Ehemannes ein Kind von ihm. Eine Klinik in Neubrandenburg weigert sich, die zuvor mit Sperma des Mannes eingefrorene Eizellen herauszugeben.

Künstlich befruchtete Eizellen dürfen in Deutschland nur im Vorkernstadium eingefroren werden. Bild: dpa

NEUBRANDENBURG dpa/taz | Der Streit zwischen einer Witwe und einer Klinik in Neubrandenburg um die Herausgabe eingefrorener Eizellen geht in die nächste Instanz. "Wir haben Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt", sagte die Anwältin der Frau, Silke Mettner, am Freitag. Die Klägerin will nach dem Unfalltod ihres Mannes im Juli 2008 ein Kind von ihm austragen.

Kurz vor dem Unfall hatte das Paar für eine künstliche Befruchtung Eizellen und Sperma einfrieren lassen. Nun verlangt die 28-jährige Witwe von der Klinik die mit dem Sperma eingefrorenen Eizellen zurück, um sie sich in Polen einsetzen zu lassen. Die Klinik verweigerte dies jedoch mit Verweis auf das deutsche Embryonenschutzgesetz.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte bereits im August eine Klage der Witwe abgewiesen. Nach Ansicht der Richter hatte die Befruchtung der Zellen im sogenannten Vorkernstadium zwar bereits begonnen, war aber durch das Einfrieren unterbrochen worden. Nach dem Embryonenschutzgesetz ist es jedoch verboten, dass jemand "wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Verstorbenen befruchtet".

In Polen gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage für künstliche Befruchtungen. Die Politiker sind in dieser Frage zerstritten. Derzeit liegen dem Parlament mehrere Gesetzentwürfe vor. Erst am Donnerstag hat das polnische Parlament in erster Lesung einen Gesetzentwurf abgelehnt, mit dem künstliche Befruchtung mit Haft bestraft werden sollte. Den von ultra-konservativen Katholiken ausgearbeiteten Vorschlag wiesen 244 Abgeordnete zurück; 162 stimmten dafür. (afp)

Schon vor dem Landgericht in Neubrandenburg argumentierte die Witwe, dass sie sich die Eizellen in einer polnischen Klinik einsetzen lassen wolle. Dort sei dies nicht verboten.

Man dürfe aber auch nicht "eine in Deutschland strafbare Handlung im Ausland ermöglichen, auch wenn sie dort straffrei wäre", entgegnete der Richter in Neubrandenburg. Dies war auch einer der Gründe für die Ablehnung der Klage. Jetzt müsse das Oberlandesgericht Rostock erneut über den Kinderwunsch der Frau befinden, sagte die Anwältin der Witwe.

Der Fall wurde seinerzeit schon bundesweit als Präzedenzfall eingeordnet. Denn eine ähnliche Problematik gäbe es auch bei "jungen Soldaten, die sich vor ihrem Auslandseinsatz ebenfalls zusammen mit ihren Partnerinnen Samen und Eizellen einfrieren lassen", berichtete der Neubrandenburger Richter und machte auch damit die Tragweite des Urteils deutlich.

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