Gekündigte Supermarkt-Kassiererin: Emmely darf in Revision

Die Supermarkt-Kassiererin Emmely, die wegen der angeblichen Unterschlagung von Pfandmarken entlassen wurde, darf in Revision gehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Kann jetzt in die nächste Instanz gehen: Der Fall der gekündigten Supermarkt-Kassiererin Emmely. Bild: dpa

ERFURT dpa/taz | Der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt- Kassiererin Barbara E. geht in die nächste Instanz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ließ am Dienstag wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Revisionsverfahren zu.

Der unter ihrem Spitznamen Emmely bundesweit bekannt gewordenen Berlinerin wurde im Januar 2008 nach 31 Jahren unbeanstandeter Betriebszugehörigkeit gekündigt. Im Februar 2009 wurde die Kündigung in zweiter Instanz am Berliner Landesarbeitsgericht für rechtskräftig erklärt und zunächst keine Revision zugelassen.

Ob der Verdacht der Wahrheit entsprach, musste beim Verfahren nicht bewiesen werden. Politiker quer durch die Parteien, darunter auch Horst Seehofer und Franz Müntefering, haben das Urteil kritisiert. Der 3. Senat des BAG gab jetzt einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde der 50-Jährigen statt.

Die Erfurter Richter werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts nun auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Der 3. Senat stellte in seinem Beschluss klar, dass es im Revisonsverfahren um die Frage gehen soll, ob Richter das Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess bei ihrer Urteilsfindung mitentscheidend berücksichtigen können. Diese Rechtsfrage sei vom BAG bisher nicht abschließend geklärt.

Emmely war von den Berliner Arbeitsrichtern vorgeworfen worden, in ihrem Kündigungsschutzprozess gelogen und eine Kollegin zu Unrecht angeschwärzt zu haben. Ein Termin für die mündliche Revisionsverhandlung in Erfurt steht nach Auskunft des BAG noch nicht fest.

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