Umstrittenes Moralgesetz in Litauen: Schutz vor Homosexualität

Das Parlament in Litauen will Jugendliche zukünftig vor Homosexualität, Gewaltfilmen, Glücksspielen und Hypnosen schützen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das "Zensurgesetz".

Gilt in Litauen als schlechtes Vorbild: Schwules Pärchen, glücklich (hier auf dem CSD in Berlin). Bild: dpa

STOCKHOLM taz | "Wir wollen die Grundlage für eine körperlich und geistig gesunde neue Generation legen, die vor der verrotteten Kultur, die sie sonst überschwemmen würde, geschützt wird." So begründet Petras Grazulis, Parlamentarier der nationalkonservativen "Für Ordnung und Gerechtigkeit", warum er und eine überwältigende Mehrheit von 87 gegen 6 Abgeordneten - bei 25 Enthaltungen - am Dienstag im litauischen Parlament erneut ein umstrittenes "Moralgesetz" verabschiedet haben. Gegen das frühere Veto des Staatspräsidenten.

Das Gesetz will offiziell dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor "schädlichen Informationen" dienen. Minderjährige sollen davor bewahrt werden überhaupt mit "positiv gefärbten" Darstellungen über Homo- und Bisexualität, Gewalttaten, Glücksspiele, Hypnose und paranormalen Phänomenen in Kontakt zu kommen. Auch "ausfällige Sprache" und Werbung für "schädliche Verhaltensweisen bei Ernährung, körperlicher Betätigung und Hygiene" soll bestraft werden.

Laut Verfassung muss Staatspräsidentin Dalia Grybauskaite das Gesetz nach der erneuten Behandlung im Parlament binnen drei Tagen unterschreiben. GegnerInnen bleibt dann nur noch der Weg vors Verfassungsgericht oder den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. "Anstatt sie zu schützen, beraubt das Gesetz Jugendlichen ihrer Informations- und Meinungsfreiheit", schreibt Amnesty International in einer Presseerklärung. "Humans Rights Watch" kritisiert es als "reaktionäres und gefährliches Zensurgesetz". Die litauische Gay-Organisation LGL wirft der Parlamentsmehrheit vor, mit der Verbannung jeglicher Diskussionsmöglichkeit solle "Homophobie institutionalisiert werden". Wie das Gesetz, das am 1. März 2010 in Kraft treten soll, in der Praxis funktionieren wird, ist noch unklar. Auf die Ausführungsbestimmungen darf man gespannt sein.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.