Umstrittenes Filesharing-Gesetz: Sarkozy will Überwachung von Mails

Auch der neue Entwurf zum französischen Internet-Sperren-Gesetz ist umstritten. Neu daran: Mit "Hadopi2" sollen Mailanhänge durchsucht werden dürfen.

Sarkozys zweiter Streich: Filesharer bestrafen. Bild: photocase/luxuz

Ende Juli, wenn die meisten Franzosen längst in Hochsommerhitze dösen, soll die Nationalversammlung erneut ein Gesetz zur Verfolgung von Internetpiraterie annehmen. "Hadopi 2" sieht die von Staatspräsident Nicolas Sarkozy gewünschten drakonischen Strafen für das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Netz vor. Allerdings soll künftig ein Richter eingeschaltet werden und die betroffenen User bekommen das Recht, einen Anwalt zu nehmen. In einem zentralen Punkt ist das neue Gesetz, das der Senat bereits in erster Lesung angenommen hat, noch schärfer als sein Vorgänger: Auch die "elektronische Kommunikation" darf danach überwacht worden. "Schnüffelei", schimpfen die Internet-User bereits.

Das nach der "Hohen Behörde für die Verbreitung von Werken und den Schutz der Autorenrechte" (HADOPI) benannte Gesetz war nötig geworden, nachdem alle bisherigen Versuche zur Bestrafung von Internet-Piraterie im Sande verlaufen sind. Beim ersten Anlauf hatte die rechte Mehrheit im Parlament die Abstimmung über das von ihr selbst eingereichte Gesetz geschwänzt. Als es nächtens zur Abstimmung kam, hatte die linke Opposition die Mehrheit und das Gesetz kam zu Fall. Beim zweiten Anlauf, wenige Wochen später, folgten die rechten Abgeordneten dem Geheiß des Staatspräsidenten, waren anwesend und stimmten beinahe einheitlich für "Hadopi 1". Doch dann machte der Verfassungsrat einen Strich durch das Gesetz. Die "Weisen" erklärten den Zugang zum Internet zu einem "Grundrecht" und sie lehnten es ab, dass eine Behörde ohne richterliches Zutun darüber entscheidet, jemandem den Internet-Zugang zu kappen, weil er illegal aus dem Netz herunterlädt.

Ein Teil der der französischen Filmemacher und Musiker unterstützt Sarkozy in Sachen Hadopi-Gesetz. Diese Kulturschaffenden meinen, dass das repressive Vorgehen ihre Einnahmen sichern kann. Die oppositionelle sozialistische Partei (PS) war zwar mit der Einberufung des Verfassungsrates erfolgreich, verlor aber zugleich einen Teil der traditionellen Sympathie in Künstlerkreisen. Angesichts der jetzt im Parlament vorliegenden neuen Variante "Hadopi 2" mag sich die PS nicht äußern, ob sie eventuell eine neue Verfassungsklage einreichen wird.

Der französische Senat hat bereits in der vergangenen Woche der neuen Version "Hadopi 2" zugestimmt. Der erst im vergangenen Monat amtseingeführte Kulturminister Frédéric Mitterrand hat dafür gesorgt, dass darin auch eine Bestimmung enthalten ist, die aus "Hadopi 1" verschwunden war: die Überwachung von E-Mail-Anhängen. Mitterrand rechtfertig das damit, dass der Verfassungsrat beim Vorgängergesetz "Hadopi 1" moniert hatte, dass nur eine Methode (Peer-to-Peer) der Internet-Piraterie verfolgt würde. Nicht aber andere illegale Weitergaben von Musik und Filmen. "Hadopi 2" sieht jetzt eine intensivere Cyber-Überwachung vor. Freilich ohne, dass in dem Gesetz geklärt ist, wie die Überwachung der Courriels überhaupt funktionieren soll. Im Internet werden bereits – wie schon beim ersten Anlauf – Programme angeboten, um Courriels und ihre Anhänge (Attachment) effizient zu kodieren.

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