Kommentar zur Vattenfall-Klage: Extrawurst für Multis

Dass Vattenfall Schadenersatz für Umweltauflagen erstreiten will, sollte ein Grund für die Bundesregierung sein, ihre Investitionsschutzverträge anders zu gestalten.

Greenpeace und die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Weed haben zu Recht auf einen Fall aufmerksam gemacht, bei dem sich Deutschland in einer unerwarteten Rolle befindet: als Bananenrepublik, der willkürliches Verwaltungshandeln vorgeworfen wird - und die deshalb zu Schadenersatz verdonnert werden soll. Dieser Perspektivwechsel sollte die Bundesregierung dazu veranlassen, ihre Investitionsschutzabkommen zu überdenken.

Setzt sich Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) durch, könnte das dazu führen, dass Deutschland den Konzern für die Umweltschutzauflagen zu dem Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg entschädigen muss. Nicht der Stromkonzern, der sich mit dem Steinkohlekraftwerk eine goldene Nase verdienen wird, müsste für den Umweltschutz bezahlen, sondern der Steuerzahler. Eine absurde Vorstellung.

126 Investitionsschutz-Abkommen hat der "Exportweltmeister" Deutschland zum Schutz seiner im Ausland investierenden Firmen geschlossen. Der Anwaltszunft hat das ein rasant wachsendes Tätigkeitsfeld verschafft. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung klarstellt, dass die Kosten, die durch eine legitime Regulierung der Wirtschaft entstehen, nicht als Enteignung aufgefasst werden dürfen. Selbstverständlich hätte das auch für deutsche Firmen im Ausland zu gelten.

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