Neues Wahlgesetz in Bulgarien: Kleine Parteien haben es jetzt schwer

Wann in Bulgarien das nächste Parlament gewählt wird, steht noch nicht fest. Klar ist nur das neue Wahlgesetz. Es benachteiligt die kleinen rechtsliberalen Parteien. Das war die Absicht.

Seit Monaten gibt es Demonstrationen für ein neues Parlament. Das Gesetz zur Wahl gibt es jetzt schon einmal. Den Termin noch nicht. Bild: dpa

BERLIN taz Rund zweieinhalb Monate vor den Parlamentswahlen wissen die Bulgaren immer noch nicht, wann genau sie wählen. Jedoch scheint jetzt zumindest das Wie geklärt zu sein. Am Dienstag stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung nach stundenlangen Debatten dafür, das Wahlgesetz zu ändern. Wurden bislang alle 240 Abgeordneten per Verhältniswahlrecht über Parteilisten gewählt, sollen jetzt 31 Volksvertreter durch Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreisen bestimmt werden. Benötigen Parteien nach wie vor vier Prozent der Stimmen, um ins Parlament einzuziehen, soll für Parteienbündnisse eine Achtprozenthürde gelten.

Die Gesetzesänderungen dürften vor allem das oppositionelle rechtsliberale Lager empfindlich treffen. Dessen Vertreter, die bislang heillos zerstritten waren, nun aber versuchen, sich zu einem Bündnis zusammenzuschließen, können sich kaum noch Hoffnungen auf einen Einzug ins Parlament machen. Ekaterina Michailowa, Abgeordnete der rechten Oppositionspartei "Demokraten für ein starkes Bulgarien" (DSB), sagte, Ziel der Gesetzesänderung sei es, die kleinen Rechtsparteien zu zerstören. Zudem gebe es unter den 31 Wahlkreisen solche mit 100.000, aber auch mit 400.000 Stimmberechtigten. Das verstoße gegen das Verfassungsgebot, dass jede Stimme das gleiche Gewicht haben müsse. Der Publizist Edvin Surarew geht noch einen Schritt weiter. Das neue Gesetz boykottiere die Demokratie und unterminiere deren moralische Basis, schreibt er in der Tageszeitung Novinar. Der Versuch der Regierungsparteien Sozialistische Partei (BSP) und der Partei für Rechte und Freiheiten (DPS), der Vertretung der ethnischen Türken, ihre politischen Gegner zu eliminieren, sei niederträchtig und müsse bestraft werden.

Demgegenüber mimte der sozialistische Premier Sergei Stanischew, dessen Partei für die Wahlrechtsänderung gestimmt hatte, den Unschuldsengel. Schließlich gehe die Einführung der Achtprozenthürde nicht auf die Initiative seiner Partei zurück, sagte er. Zweifellos würde die BSP profitieren, sollten die kleinen Rechtsparteien den Sprung ins Parlament verpassen. Sie sind der bevorzugte Koalitionspartner der rechtspopulistischen Partei GERB, die bei 26 Prozent der Stimmen liegt. Demgegenüber kommen die Sozialisten nur auf 13 bis 16 Prozent.

Die DSB erwägt jetzt einen Gang vors Verfassungsgericht. Aber auch noch von ganz oben dräut Ungemach. So hat Staatspräsident Georgi Parwanow angekündigt, gegen die Bestimmung über die Achtprozenthürde ein Veto einlegen zu wollen. Dieses Veto könnte das Parlament überstimmen. Viel Zeit bleibt den Abgeordneten - angesichts des baldigen Wahltermins - dafür allerdings nicht mehr.

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