Neues Urteil zu Vorratsdaten: Speicherzwang gilt nicht

Die Klagewelle rollt: Vier Freenet-Töchter müssen vorerst keine Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, so ein Berliner Gericht. Auch Hansenet/Alice klagt gegen die Speicherpflicht.

Wer zahlt fürs lange Speichern? Bild: dpa

Die Bundesnetzagentur darf Tochterunternehmen des Mobilfunkkonzerns Freenet vorerst nicht zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt. Das geht aus der Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichtes hervor, die der AK Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch veröffentlichte.

Es sei zu befürchten, dass die Kläger die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung selber tragen müssen. Bis endgültig geregelt ist, wer die Kosten für das Speichern trägt, dürfe die Bundesnetzagentur die Freenet-Töchter nicht zur Verantwortung ziehen, wenn sie weiterhin keine Verbindungsdaten auf Vorrat speichert. Bislang, so die Urteilsbegründung, liege nur ein Gesetzesentwurf vor, der die Firmen für "Aufwendungen im Zusammenhang mit konkreten Anfragen der Sicherheitsbehörden" entschädige - nicht aber für die insgesamt entstehenden Mehrkosten.

Die Berliner Richter wiesen auch darauf hin, dass ihr Beschluss nichts darüber aussage, ob die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig sei. Sie bezogen sich dabei auf ein ähnliches Urteil, bei dem der Telekommunikationsanbieter BT Deutschland geklagt hatte. Auch der Europäische Gerichtshof hatte sich im Februar schon mit der EU-weit eingeführte Vorratsdatenspeicherung befasst. Eine Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde abgewiesen.

Bereits im Dezember 2008 hatten die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobil eine ähnliche Klage wie die Freenet-Töchter eingereicht. Sie hielten es für verfassungswidrig, dass sie als Privatunternehmen die gesamten zusätzlichen Kosten für die Vorratsdatenspeicherung tragen sollen. Die Entscheidung dazu fällten die Berliner Richter bereits im Januar - doch erst heute wurde die Urteilsbegründung veröffentlicht.

Die Kommunikationsfirmen Talkline, Debitel und Klarmobil bieten ihren Kunden weiterhin an, alle Verbindungsdaten mit dem Rechnungsversand zu löschen.

Nach Informationen des AK Vorratsdatenspeicherung wehrt sich nun auch der Telefon- und Internetanbieter Hansenet / Alice. Er will die IP-Adressen seiner surfenden Kunden nicht länger als fünf Tage speichern - und klagt nun vor dem Kölner Verwaltungsgericht.

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