Kopierschutz nur noch online: Verbraucher wird entrechtet

Immer mehr Spiele und Anwendungen kommen mit einem Registrierungszwang: Nach dem Kauf muss man sich erst im Internet anmelden, bevor man sie nutzen kann.

Auf der Messe ist das Spielen noch ohne Anmeldung möglich. Bild: ap

Als im vergangenen Jahr das lange erwartete Evolutionssimulationsspiel "Spore" auf den Markt kam, hagelte es kurz nach dem Verkaufsstart Benutzerbeschwerden. Der Grund: Hersteller Electronic Arts (EA) hatte erstmals im großen Stil einen Registrierungszwang eingeführt. Dieser bedeutete, dass man Spore maximal drei Mal aktivieren konnte - was nicht nur bei der Installation auf einem neuen Rechner, sondern auch beim Austausch von Hardware notwendig war. Waren die drei Registrierungen verbraucht, musste der brave Käufer bei einer Hotline anrufen, die dann von Fall zu Fall entschied, ob ihm eine erneute Installation genehmigt würde. Der Ärger im Netz war daraufhin so heftig, dass "Spore" beim populären Online-Händler Amazon Tausende negative Kritiken erhielt. Schließlich erbarmte sich EA ein wenig und entschied, maximal fünf Neuaktivierungen zuzulassen.

Doch "Spore" war nur der Anfang. Inzwischen enthalten zahllose weitere Spieletitel entsprechende Zwangsregistrierungen, darunter etwa "GTA IV". Diese lassen sich erst nutzen, wenn man mit seinem Rechner eine Anmeldung im Internet vornimmt. Online-Dienste wie "Games for Windows" oder "Steam", über den Spiele direkt vertrieben werden, arbeiten grundsätzlich mit personalisierten Nutzerzugängen - statt einem normalen Kopierschutz zu unterliegen, der allein das Kopieren verhindern soll.

Auf der Spieleherstellerkonferenz "Game Developers Conference", die in dieser Woche in San Francisco zu Ende geht, war diese Form des Rechtemanagements ein wichtiges Thema. Neben PC-Besitzern sind auch Nutzer von Videospielekonsolen betroffen. So kann man sich beispielsweise für Xbox 360 und Sony Playstation 3 nur dann Spiele online kaufen, wenn man sich vorher angemeldet hat. Die Registrierung erfolgt systemintern.

Lange Zeit galt ein solcher Registrierungszwang nur für teure Profisoftware, beispielsweise die Bildbearbeitung Photoshop. Microsoft sorgte schließlich dafür, dass erste Dämme auch im Endkundenbereich brachen: Das Betriebssystem Windows XP enthielt erstmals eine eingebaute Online-Registrierung. Die Überprüfung war allerdings nicht sonderlich streng und ließ sich mit Tricks umgehen.

2005 legte der Konzern deshalb mit dem "Windows Genuine Advantage"-Programm (WGA) nach, einer Art Echtheitsüberprüfung für das Betriebssystem. Seitdem kann der Konzern Funktionen von Windows automatisch einschränken, sollte die Software feststellen, dass es sich um eine illegale Kopie handelt. Aber auch hier fanden Hacker schnell Möglichkeiten, die Prüfung auszutricksen.

In dieser Woche kündigte Microsoft deshalb an, WGA weiter zu verschärfen: Künftig sollen Raubkopierer mit einem schwarzen Hintergrundbild und der Meldung abgeschreckt werden, sie könnten "Opfer einer Produktfälschung" sein. Betroffen sind Anwender des besonders im geschäftlichen Betrieb noch immer höchst belieben XP Pro.

Netzbürgerrechtler kritisieren den Registrierungszwang bei Betriebssystemen, Spielen und Anwendungen aus mehreren Gründen als problematisch. So sei nie klar, welche Daten an den Hersteller übertragen würden und ob diese auch persönliche Informationen enthielten. Hinzu komme, dass eine Software immer ein Gegenstück im Internet benötige: Werde dieser Server eines Tages abgeschaltet, kann ein vom Nutzer brav bezahltes Programm nicht mehr aktiviert werden.

Die amerikanische Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich für Nutzerinteressen in der digitalen Welt einsetzt, sieht in solchen Verfahren sogar eine faktische Entrechtung. Das "Digital Rights Management" sei für Endkunden, Firmen und auch die Innovationskraft eines Landes schädlich. Entsprechende Beispiele aus dem Musik- und Video-Bereich gibt es längst: So verloren etwa Käufer von kopiergeschützten Songs eines Musikdienstes des Internet-Riesen Yahoo nach dessen Schließung die Möglichkeit, ihre Albensammlung auf einen neuen Rechner zu übertragen. Dazu war nämlich die erneute Aktivierung notwendig - und der dafür notwendige Freischaltungsserver existierte plötzlich nicht mehr.

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