Kein Amateurfußball im Internet: Niederlage für die Hartplatzhelden

Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat in zweiter Instanz entschieden: Amateurfußball darf nicht gegen den Willen des Verbandes ins Internet gestellt werden. Die Hartplatzhelden liegen jetzt 0:2 zurück.

0:2 gegen die Hartplatzhelden: Um trotzdem noch in die Verlängerung gegen das Bundesverfassungsgericht zu kommen, wird zu Spenden aufgerufen. Bild: dpa

STUTTGART dpa Amateurfußball-Spiele dürfen nicht gegen den Willen des zuständigen Verbandes im Internet übertragen werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies am Donnerstag eine Berufung der Gießener Hartplatzhelden GmbH gegen ein entsprechendes Verbot zurück. Der Württembergische Fußballverband (WFV) dürfe von dem Betreiber einer Online-Plattform verlangen, Aufzeichnungen von Spielen im Verbandsgebiet zu unterlassen, teilte das Gericht mit. Die Stuttgarter Richter gaben damit dem WFV recht, dem nach eigener Auffassung das Verwertungsrecht seiner Fußballspiele allein zusteht. Die hessische Internet-Firma liegt jetzt 0:2 zurück, doch das Spiel will sie noch nicht aufgeben. Als nächstes strebt sie nun eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an.

Die Ausstrahlung von Bildern im Internet durch das Unternehmen stelle "eine unlautere Nachahmung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" dar, urteilte das Stuttgarter Gericht. Der WFV habe ein eigenes Interesse an der Vermarktung der Spielszenen, wenn auch nur zur Deckung seiner laufenden Kosten. Der Verband habe daher zurecht geltend gemacht, dass durch den Online-Anbieter "Leistungen nachgeahmt würden, die nur er verwerten dürfe", sagten die Richter.

Der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. "Dies ist ein wichtiges Signal: der Amateurfußball verkörpert einen wirtschaftlichen Wert und darf über die Bildrechte an seinen Spielen selbst entscheiden", stellte Koch fest. "Das OLG Stuttgart hat erkannt, dass die Verbände hier nicht auf eigene Rechnung, sondern im gebündelten Interesse der Mitgliedsvereine auftreten. Diesen Interessen der gemeinnützigen Amateurvereine hat das OLG Stuttgart nunmehr den Vorrang gegenüber den Gewinnerzielungsabsichten der Hartplatzhelden GmbH auf Kosten der Amateurvereine eingeräumt."

"Das Urteil setzt nicht nur uns ein Stopp-Zeichen, sondern besagt auch: Der Amateurfußball gehört den Verbänden. Wir halten das für falsch und fatal", schrieb die Hartplatzhelden GmbH am Donnerstag auf ihrer Internetseite. Der Amateurfußball gehöre vielmehr den Spielern und ihren Zuschauern. Das Unternehmen warf dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und den Landesverbänden vor, "einen Herrschaftsanspruch auf den Fußball" zu erheben.

Nach ihrem erneuten juristischen Scheitern bleibt dem Online- Anbieter nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof. Auch nach Ansicht der Stuttgarter Richter ist der Streit "von grundsätzlicher Bedeutung". Alle bisherigen Fälle ähnlicher Natur fielen in den Profibereich. Zur weiteren Finanzierung der Auseinandersetzung rief die Hartplatzhelden GmbH zu Spenden auf. "In den ersten zwei Instanzen haben wir alleine gekämpft, für mehr reicht unsere Kriegskasse nicht", schrieb die Firma.

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