BKA-Gesetz durch den Bundestag: Schäubles Hundertprozent-Polizei

Der Aufschrei von Juristen und Ärzten schert die Große Koalition nicht: Das BKA wird künftig auch Mittel einsetzen dürfen, die bisher nur dem Geheimdienst erlaubt waren.

Künftig um ein paar Befugnisse reicher: das Bundeskriminalamt. Bild: dpa

BERLIN taz Trotz massiver Kritik wird das Bundeskriminalamt künftig wie eine Superpolizeibehörde mit geheimdienstlichen Befugnissen arbeiten dürfen. Der Bundestag verabschiedete am Mittwochabend mit den Stimmen der großen Koalition das entsprechende BKA-Gesetz.

26 SPD-Abgeordnete verweigerten dem Lieblingsvorhabens von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings ihre Zustimmung. Trotzdem reichte die Mehrheit der Großen Koalition.

Stimmt kurz vor Weihnachten auch der Bundesrat zu, wird ab Januar 2009 somit das wohl umstrittenste Sicherheitsgesetz der letzten Jahre in Kraft treten.

Bislang war das BKA nur zur Verfolgung bereits begangener Straftaten zuständig. Durch das Gesetz mit seinen insgesamt 24 neuen Paragrafen erhält es erstmals präventive Befugnisse. Weit im Vorfeld einer konkreten Tat soll die Bundespolizei damit terroristische Gefahren abwehren.

Die Kritiker auch aus den Reihen der SPD-Fraktion fürchten, die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung der Arbeit von Polizeibehörden und Geheimdiensten werde dadurch verwischt. Sie war nach den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Sicherheitsapparat in der Verfassung verankert worden.

Besonders die in Paragraf 20k festgehaltene Möglichkeit zur heimlichen Durchsuchung von Computer-Festplatten, die Online-Durchsuchung, wird von Juristen und Bürgerrechtlern angegriffen. Da das Ausspähen in Eilfällen auch ohne richterliche Anordnung möglich sein soll und bei der Auswertung der Dateien statt Richtern zwei BKA-Beamte definieren sollen, was privat und was verfahrensrelevant ist, sehen sie die Gefahr einer systematischen Verletzung des privaten Kernbereichs.

Weitere Ermittlungsmethoden, wie Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung und Lauschangriff ermöglichen dem Bundeskriminalamt eine Rundumüberwachung von Terrorverdächtigen.

FDPler und Grüne wollen klagen

Der Ex-Bundesinnenminister und Anwalt Gerhart Baum (FDP) sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, hatten schon vor der Abstimmung angekündigt, gegen das Gesetz beim Verfassungsgericht in Karlsruhe klagen zu wollen.

Innenminister Schäuble wiederum argumentiert, dass das BKA in Zukunft lediglich Befugnisse erhalte, die sämtliche Landeskriminalämter längst besitzen. Trotz der Befürchtungen, die Bundespolizei könne aufgrund seiner besseren Ausstattung die Möglichkeiten häufiger und aggressiver nutzen, hält Schäuble sein Vorhaben "zu hundert Prozent" für grundgesetzkonform, wie er am Mittwoch betonte.

Neben Bürgerrechtlern opponieren allerdings auch Ärzte und Journalisten gegen die neue Superpolizeibehörde. Denn nach dem neuen Gesetz müssen sie bei großer Gefahr Details über ihre Patienten und Informanten preisgeben. Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger hingegen werden weiterhin das volle Zeugnisverweigerungsrecht genießen.

Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe verurteilte das "Zwei-Klassen-System" von Berufsgeheimnisträgern. Das BKA-Gesetz sei ein "Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis", schrieb Hoppe in einer Mitteilung.

Erst in der vergangenen Woche hatten sich die beiden Regierungsparteien auf einen Gesetzestext geeinigt. An der grundsätzlichen Ausrichtung wurde nichts mehr geändert. Lediglich einzelne Paragrafen wurden konkretisiert. So soll künftig bei der Sichtung von heimlich ausgespähten Dateien der Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamts teilnehmen. Zudem soll der Nutzen des Gesetzes nach fünf Jahren wissenschaftlich untersucht werden.

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