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... das Geld für die Beerdigung

6000 Euro kosten Beerdigungen in Deutschland mittlerweile im Schnitt. Diese Kosten überfordern viele ärmere Familien.

Die Gebühren der Kommunen und Städte für Gräber seien in den vergangenen Jahren prozentual auch stärker gestiegen als etwa die Kosten für Bestatter, Sarg oder Grabmal, erläuterte der Sprecher der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas, Alexander Helbach. Dies liege auch daran, dass es - anders als in der Bestattungsbranche - aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für Friedhöfe keinen Wettbewerb gebe. Kirchliche Friedhöfe seien im Schnitt nur etwas günstiger. Besonders drastisch seien in den vergangenen Jahren die Gebühren der Kommunen für ein Friedhofsgrab gestiegen. Seit 2005 habe es hier Steigerungen von durchschnittlich 300 Euro oder rund 30 Prozent gegeben, berichtete Aeternitas in Königswinter unter Berufung auf eine eigene Untersuchung von 830 Friedhöfen.

Bei rund drei Viertel der untersuchten Friedhöfe sind nach Angaben von Aeternitas die Gebühren für ein Grab erhöht worden. Besonders deutlich seien die Erhöhungen seit 2005 bei den Erdgräbern mit durchschnittlich 354 Euro ausgefallen. Urnengräber hätten sich im Schnitt um 247 Euro verteuert. Auf den von Aeternitas erfassten Friedhöfen erfolgten annähernd 40 Prozent aller Bestattungen in Deutschland.

Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger wollen laut Aeternitas nicht mehr als 5000 Euro für eine komplette Bestattung ausgeben. Auf einzelnen Friedhöfen erwarten die Bürger jedoch mehr als 5000 Euro allein an Gebühren, ohne dass Bestatter, Trauerfeier, Grabmal und Grabpflege bezahlt wären. Die üblichen Grabgebühren für Erdreihengräber liegen bei 80 Prozent der Friedhöfe zwischen 540 und 2235 Euro. Für 80 Prozent der Erdwahlgräber fallen Grabgebühren in Höhe von 789 bis 3145 Euro an. Urnengräber liegen auf einem günstigeren Niveau.

Der anhaltende Anstieg der Grabgebühren belege die Notwendigkeit einer Reform der Friedhofsfinanzierung, um die Zahler zu entlasten, erklärte der Aeternitas-Vorsitzende Hermann Weber. In den Friedhofsgebühren sollten ausschließlich Aufwendungen für Grablegung, Trauerhallennutzung und Grab enthalten sein. Die Gebührenzahler finanzierten jedoch zusätzlich die Instandhaltung und Pflege von Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungen benötigt würden. Freiflächen und der Wert der Friedhöfe für Naherholung, Klimaqualität und Denkmalschutz müssten entsprechend durch höhere Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten gewürdigt werden.