Die Eckpunkte des Rettungspakets: Diskrete Milliarden von der Anstalt

Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Bankenrettung durchgebracht. Welchen Banken wie geholfen wird - davon soll die Öffentlichkeit wenig erfahren.

Ab Montag können Banken Hilfe vom Staat bekommen. Bild: dpa

In absoluter Rekordzeit von nur einer Woche haben Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" verabschiedet. Am Samstag tritt es in Kraft, damit Banken schon ab Montag Hilfe vom Staat bekommen können. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetz:

1. Wie viel Geld gibt der Staat den Banken?

Bis zu einer Höhe von 400 Milliarden Euro übernimmt der neu geschaffene "Finanzmarktstabilisierungsfonds" Bürgschaften für Kredite zwischen Banken. Für mögliche Ausfälle dieser Kredite werden 20 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit weiteren 80 Milliarden Euro kann der Fonds Anteile an Banken erwerben oder ihnen faule Kreditpapiere abkaufen.

2. Wer entscheidet, welche Banken Geld erhalten?

Während die Regierungen Großbritanniens und der USA Anteile an Banken auch ohne deren Zustimmung übernehmen können, wenn das für notwendig gehalten wird, müssen die Banken in Deutschland alle Formen der Unterstützung ausdrücklich beantragen. Zur Abwicklung wird eine neue "Finanzmarktstablisierungsanstalt" eingerichtet, die der Bundesbank angegliedert wird. Diese Anstalt entscheidet über die Anträge, regelt die Zahlungen an die Banken und handelt die jeweiligen Bedingungen aus. Über "Grundsatzfragen" entscheidet ein Lenkungsausschuss, dem Finanz-, Justiz- und Wirtschaftsministerium sowie Kanzleramt und ein Ländervertreter angehören.

3. Welche Bedingungen müssen die Banken im Gegenzug erfüllen?

Die im Gesetz genannten Möglichkeiten sind sehr weitreichend: Bei allen unterstützten Banken darf die Anstalt Managergehälter und Dividenden begrenzen sowie die Geschäftspolitik entscheiden. Für Bürgschaften ist zudem eine Gebühr vorgesehen. Die Details werden erst am Montag in einer Verordnung geklärt. Keine dieser Bedingungen ist jedoch verbindlich: Die Regeln werden in jedem Einzelfall in einer Vereinbarung zwischen der Anstalt und der Bank geregelt.

4. Welche Banken werden Hilfe beantragen?

Darüber gibt es nur Spekulationen. Lediglich Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann hat erklärt, dass sein Institut keine Kapitalspritzen beantragen will; die übrigen Banker schwiegen bisher. Erwartet wird, dass einige Landesbanken Unterstützung brauchen. Der Präsident des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, glaubt, dass das Rettungspaket wegen der vorgesehenen Gehaltsdeckelung für Manager nicht greift: "Ich möchte die Bank sehen, die dieses Paket in Anspruch nimmt."

5. Was erfährt die Öffentlichkeit von alledem?

Eine Information der Öffentlichkeit ist im Gesetz nicht vorgesehen. Welche Banken Unterstützung beantragen und erhalten, bleibt ebenso geheim wie die daran geknüpften Bedingungen. Lediglich börsennotierte Unternehmen müssen gemäß Aktienrecht darüber informieren, wenn der Staat Anteile an ihnen erwirbt. Bei Bürgschaften oder Ankauf von faulen Krediten gibt es auch dort keine Informationen. Die einzelnen Vereinbarungen werden "völlig intransparent zwischen der Anstalt und den betroffenen Unternehmen" getroffen, gibt der Sprecher des Finanzministeriums, Torsten Albig, offen zu. Auch der Bundestag wird nicht informiert: Lediglich ein neunköpfiger Ausschuss erfährt Details aus der Arbeit der Anstalt; dieses Gremium tagt aber geheim und darf keine Informationen weitergeben.

6. Wie hoch werden die Kosten für den Steuerzahler am Ende sein?

Die tatsächlichen Kosten werden erst feststehen, wenn der Stabilisierungsfonds liquidiert wird - und wann das sein wird, ist völlig offen. Geld ausgeben darf der Fonds bis Ende 2009, die verbürgten Kredite laufen längstenfalls bis Ende 2012. Die vom Fonds erworbenen Bankbeteiligungen und faulen Papiere können auch noch später verkauft werden. Im schlimmsten Fall - wenn alle Kredite platzen und alle Beteiligungen wertlos werden - zahlt der Steuerzahler am Ende die kompletten 480 Milliarden Euro. Im besten Fall entstehen gar keine Kosten. Die Bundesländer werden an den Verlusten zu 35 Prozent beteiligt - nach harten Verhandlungen setzten sie aber einen Maximalbetrag von insgesamt 7,7 Milliarden Euro durch. Zudem zahlen sie für ihre eigenen Landesbanken. Die übrigen Kosten trägt der Bund.

7. Wie sollen die Ausgaben finanziert werden?

Die Bundesregierung plant bisher, die Bankenrettung aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. Eine Beteiligung des Finanzsektors selbst ist bisher nicht vorgesehen, soll aber auf Wunsch des Bundestags jetzt geprüft werden. Genau das wollen auch außerparlamentarische Gruppen wie Attac. Die Globalisierungskritiker hatten vorgeschlagen, das Rettungspaket an eine Sonderabgabe auf hohe Vermögen zu koppeln. "Die Hilfe für die Banken darf aber nicht zu Lasten von Bildung, Erziehung, Gesundheit, Klimaschutz und sozialer Sicherung gehen, sondern muss von denen bezahlt werden, die von den unregulierten Finanzmärkten profitiert haben", sagte Attac-Finanzexperte Stephan Schilling. Davon will das Finanzministerium nichts wissen. Sprecher Albig wies Fragen nach der Gegenfinanzierung mit dem Hinweis zurück, dass die tatsächlichen Kosten noch gar nicht feststehen.

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