Gericht kippt Rundfunkgebühr für Computer: Zu viel GEZahlt

Der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet laut Urteil nicht automatisch zum Einzug von Rundfunkgebühren - denn längst nicht jeder nutzt den PC für Fernsehen oder Radio.

Angst vor den drei Buchstaben? Müssen Internetnutzer nicht mehr haben. Bild: dpa

MÜNSTER ap Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster am Montag einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf. Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. Eine Sprecherin erklärte, der Sender werde eine Berufung gegen das Urteil prüfen.

Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind.

Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios und Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Internetfähige PC in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland derzeit noch für verschiedenste Zwecke genützt. Von der Möglichkeit, über das Internet Radio zu hören, machen dabei laut einer ARD/ZDF-Studie nur 3,4 Prozent der Internetnutzer Gebrauch.

Einschränkend heißt es in dem Urteil jedoch, die Kammer verkenne nicht, dass die tatsächliche Nutzung der Internet-PC als Rundfunkgeräte in der Praxis nur schwer nachzuweisen sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung der Regelung geboten. Andernfalls stelle die Rundfunkgebühr eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PC dar, erklärte das Gericht.

Seit Einführung der PC-Gebühr haben verschiedenen Verbände immer wieder die unübersichtlichen Zahlungsbedingungen für Verbraucher beklagt. Erst im August hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühren fällig werden, wenn sie im schon bei der GEZ gemeldeten Privathaushalt stehen. Der Inhaber einer Beratungsfirma sollte für den PC im Büro seiner Privatwohnung Rundfunkgebühr zahlen, obwohl er für seine privaten Geräte bereits Gebühren entrichtete.

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