Prozess gegen vermeintliche Musikpiraten: Macht Bushido Rentnermusik?

Weil sie Musik von Bushido heruntergeladen haben sollten, wurden drei Computerbesitzer verurteilt. Unter ihnen auch ein Rentner, der beteuerte, den Rapper gar nicht zu kennen.

Bushido trat zur Abwechslung mal als Kläger auf. Und: er bekam Recht! Bild: dpa

DÜSSELDORF/BERLIN Wenn der "Gangsta-Rapper" Bushido vor Gericht steht, hat er meist irgendetwas ausgefressen. Diesmal ging es um Musikpiraterie - und der HipHopper gewann den Prozess. Es wird für ihn ein ganz neues Gefühl gewesen sein: Bisher war er nur als Angeklagter wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung mit Gerichten in Berührung gekommen.

Im aktuellen Fall hatte der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, drei Computerbesitzer verklagt. Er warf ihnen vor, seine Musik aus illegalen Internet-Tauschbörsen heruntergeladen zu haben. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte einstweilige Verfügungen gegen die drei Beklagten, die hingegen versicherten, gar keine Musikpiraten zu sein.

Sie gehören augenscheinlich auch nicht zur Zielgruppe des Rappers, der einen harten, düsteren HipHop-Stil prägt. Mehr noch: unter ihnen war ein Rentner, der aussagte, er wisse nicht einmal, wer oder was Bushido überhaupt sei, und er habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit nachweisbar nicht am Computer gewesen zu sein.

Doch es nützte alles nichts: das Gericht befand, darauf komme es nicht an. Auch wenn tatsächlich keiner der Beklagten die Musik selbst heruntergeladen habe - ihre IP-Adressen sind festgestellt worden. Wahrscheinlich ist ihre einzige Schuld, dass sie ihre WLAN-Funknetzverbindung nicht verschlüsselt hatten. So konnten Dritte auf das offene Netzwerk zugreifen und die Musik von Bushido illegal herunterladen, ohne selbst erkannt zu werden.

Auf die verurteilten Computerbesitzer kommen nun erhebliche Verfahrens- und Anwaltskosten vor, außerdem wird nun auch strafrechtlich gegen sie ermittelt. Im Wiederholungsfall droht ihnen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Und Bushido? Eine solche Spießigkeit hätte man dem sich oft so rebellisch gebenden Musiker gar nicht zugetraut. Doch kaum waren IP-Adressen bekannt, von denen seine Musik heruntergeladen wurde, erstattete er Anzeige. Vielleicht wollte er tatsächlich vor Gericht nur einmal Recht bekommen. In der Vergangenheit war er immer wieder wegen feindseliger Äußerungen gegen Frauen und Homosexuelle aufgefallen, er war wegen Körperverletzung verurteilt worden, wegen Schlägereien in die Kritik geraten.

Mehrere seiner Lieder stehen aufgrund jugendgefährdender Inhalte auf dem Index. Dennoch zählt Bushido mit Sido zu den erfolgreichsten Deutschen HiipHop-Künstlern. Über seine Popularität bei Rentnern ist nichts bekannt.

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