Viacom und Google einigen sich: Youtube-Nutzerdaten bald anonym

Der Streit zwischen Google-Tochter Youtube und Viacom um die Aushändigung von Logfiles ist beigelegt. Die gespeicherten Login-Namen und IP-Adressen werden anonymisiert.

Aufatmen bei Youtube-Nutzern: Viacom will die Login-Informationen nicht nutzen, um Einzelpersonen zu verklagen. Geht auch nicht, wenn sie anonym sind. Bild: screenshot

BERLIN taz Im Streit um den Umgang mit den Nutzerdaten des Videoportals Youtube, die Google laut Gerichtsbeschluss an den US-Medienkonzern Viacom, zu dem die Musikvideosender MTV und VH1 gehören, aushändigen muss, haben sich die Wogen geglättet. Google muss zwar nach wie vor die gesamte Logdatenbank an Viacom übergeben, doch die gespeicherten IP-Adressen und Login-Namen sollen anonymisiert werden, um keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer zuzulassen.

Viacom will die Daten nach eigenen Angaben nutzen, um mögliche Urheberrechtsverletzungen nachweisen zu können. Der Gerichtsentscheid, der Google zur Herausgabe der Daten verpflichtet, erging im Rahmen einer Schadensersatzklage über eine Milliarde Dollar von Viacom gegen Google, seit 2005 Inhaber von Youtube.

Viacom hatte sich bereits während des Verfahrens auf den Standpunkt zurückgezogen, nie nach individuellen Youtube-Nutzerdaten verlangt zu haben, da Login-Namen und IP-Adressen doch gar keine persönlich identifizierbaren Daten seien. Ebenso hatte Google einst argumentiert, als es darum ging, die Logdatenbank des Videoportals anzulegen und 18 Monate lang zu speichern.

Allerdings sorgt die Forderung Viacoms nach Nutzerdaten von Youtube-Mitarbeitern nach wie vor für Irritierung und Ablehnung bei Google. Viacoms Anwälte wollten damit überprüfen, ob Youtube-Mitarbeiter wissentlich illegale Videos hochgeladen oder angesehen haben. Sollte Viacom das nachweisen können, wäre dies für Google fatal: Denn bis jetzt entgegnete Youtube im Falle von Urheberrechtsfragen, man würde illegale Videos sofort entfernen, wenn man auf sie hingewiesen würde. Das US-Gesetz sieht nämlich vor, dass Urheberrechtsvergehen nicht bestraft werden können, wenn der Betreiber einer Website nichts von den illegalen Inhalten, die Dritte eingestellt haben, gewusst hat - und auf Aufforderung entfernt.

Sollte sich nun rausstellen, dass derartige Videos von den Mitarbeitern selbst angesehen würden, wäre dieses Argument außer Kraft gesetzt. Allerdings könnte Google ja auch verlangen, Viacoms Nutzerdaten einzusehen. Dabei könnte heraus kommen, dass die urheberrechtlich geschützten Videos von den Viacom-Mitarbeitern selbst hochgeladen wurden.

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