An türkischen Unversitäten: Kopftücher wieder verboten

Das türkische Verfassungsgericht hat das umstrittene Kopftuch-Gesetz für ungültig erklärt, das Frauen das Tragen von Kopftüchern an Unis erlaubt. Es verletze das Prinzip der Trennung von Staat und Religion.

Kopftuchbefürworterinnen demonstrieren vor der Universität in Istanbul dafür, dort ihr Kopftuch tragen zu dürfen. Bild: dpa

ANKARA dpa/afp Das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten tritt wieder inkraft. Das Verfassungsgericht in Ankara kippte am Donnerstag die politisch umstrittene Entscheidung, mit der das Parlament im Februar das Tragen von Kopftüchern erlaubt hatte. Eine Mehrheit der Richter habe entschieden, dass eine entsprechende Änderung der Verfassung durch das Parlament keinen Bestand haben könne, berichteten türkische Fernsehsender.

Die Richter entschieden damit gegen die islamisch-konservative Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan. Das Parlament hatte das Kopftuchverbot im Februar mit den Stimmen der AKP-Mehrheit aufgehoben. Dazu waren der Artikel 10 ("Gleichheit vor dem Gesetz") und der Artikel 42 ("Recht und Plicht zu Erziehung und Bildung") geändert worden.

Die Verfechter des Kopftuchverbotes werfen der Regierung von Erdogan vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben und die von Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk verfügte Trennung von Staat und Religion aufzuweichen. Dagegen haben AKP-Politiker das Kopftuch als persönliches religiöses Freiheitsrecht verteidigt.

Die Entscheidung ist für das ebenfalls vor dem Verfassungsgericht anhängige Verbotsverfahren gegen die AKP von großer Bedeutung. Dem Gericht liegt die nicht bindende Empfehlung eines Gutachters vor, der eine Ablehnung der Klage anregt. Sollte das Gericht die Verfassungsänderung dennoch annullieren, wäre das ein Indiz dafür, dass die AKP wahrscheinlich verboten wird: Die Kopftuchfrage spielt in der Anklage gegen die AKP, der anti-laizistische Aktivitäten vorgeworfen werden, eine zentrale Rolle.

Türkische Zeitungen spekulierten über einen einen Mittelweg. So könnte das Verfassungsgericht die Kopftuchklage abweisen, die AKP zugleich aber vor einem Ausführungsgesetz zur Umsetzung der Kopftuchfreiheit warnen. Im AKP-Verfahren werde dann ebenfalls eine Verwarnung der AKP erwartet, aber kein Parteiverbot.

Die Kemalisten, die sich auf Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk berufen und die AKP als islamistische Gefahr betrachten, sehen das Kopftuch als Symbol des politischen Islam, das aus öffentlichen Institutionen herausgehalten werden sollte. Die AKP verweist dagegen darauf, dass zwei von drei Türkinnen ihr Haar bedecken, und argumentiert, es sei ungerecht, einem so großen Anteil der Bevölkerung die Hochschulbildung zu verweigern.

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