Klagerecht soll weg

Fall Murat Kurnaz: US-Senat will Guantanamo-Gefangenen Klagerecht vor US-Gerichten entziehen

Bremen taz ■ Einen schweren Rückschlag hat die Verteidigung des Bremer Guantanamo-Gefangenen Murat Kurnaz erlitten: Guantanamo-Häftlingen soll das Klagerecht vor US-Gerichten entzogen werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf hat am Donnerstagabend der US-Senat verabschiedet. Das teilte jetzt der Bremer Anwalt von Murat Kurnaz, Bernhard Docke, mit. Kurnaz wird seit vier Jahren in Guantanamo festgehalten, dabei hatte ein ziviles US-Bundesgericht ihn bereits Anfang 2003 vom Terrorvorwurf entlastet.

Das so genannte „Graham Amendment“ soll es nun erlauben, Gefangene zeitlich unbegrenzt in einem rechtsfreien Raum außerhalb des Zugriffs ziviler Gerichte festzuhalten, teilt Anwalt Docke mit. Der Rechtsschutz der Gefangenen werde auf militärinterne Überprüfungsverfahren begrenzt – „Verfahren, die von den Zivilgerichten zuvor als unzureichend und verfassungswidrig bezeichnet wurden“, so Docke. Er nennt das Gesetz einen „direkten Angriff auf die Supreme-Court-Entscheidung vom 28. Juni 2004, die es den Gefangenen in Guantanamo ermöglichte, ihr Schicksal vor Zivilgerichten prüfen zu lassen.“ Die Folgen für das Kurnaz-Verfahren wären verheerend, so der Anwalt, denn nur durch die Entscheidung des Supreme Court und die so erzwungenen Überprüfung vor Zivilgerichten habe man Akteneinsicht und Zugang zu Kurnaz bekommen. „Nur über diesen Weg haben wir erfahren, dass Murat Kurnaz gefoltert wurde und kein eine Inhaftierung rechtfertigender Tatverdacht vorliegt“, so Docke. Der Gesetzgebungsprozess in den USA soll vermutlich in der kommenden Woche abgeschlossen werden.

Die Diskussion in der Bürgerschaft zum Fall Kurnaz wurde auf die Dezembersitzung verschoben, das Verwaltungsgericht verhandelt am 30. November den Entzug der Aufenthaltsrechte durch den Innensenator. sgi