Kolumne Das Schlagloch: Intimes der Baumstammwerferin

Schmerzensgeld ist ein ziemlich hilfloser Versuch, die Härten des Lebens auszugleichen.

Letzte Woche, während jener Tage, an denen ein auf seinen nächsten Abgabetermin zurasender Kolumnist geflissentlich die Zeitungen liest, um etwas zu finden, worüber er sich schreibend entrüsten könnte, haben mich drei Vorfälle besonders empört.

Der erste war eine Entscheidung des Landgerichts München I. Die bayrische Justiz ist mir zwar suspekt seit den Tagen, als ich am Amtsgericht Freising als Jus-Student ein Praktikum absolvieren musste. Trotzdem hätte ich ihr nicht eine solche Entscheidung zugetraut, wie jene, die sie am 13. Februar 2008 gefällt hat. Sie verurteilte den Schriftsteller Maxim Biller und seinen Verlag Kiepenheuer & Witsch dazu, ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro an Billers ehemalige Geliebte zu zahlen. Dagegen habe ich unterschiedliche Einwände.

Schmerzensgeld ist per se ein reichlich hilfloser Versuch, die brutalen Folgen des Roulettespiels namens Leben abzuschwächen, so als würde der Croupier alle paar Stunden einem der Verlierer am Tisch einen Gewinn ausschütten, den die Kugel, die Zahlen und die Jetons nicht hergegeben haben. Wir erleiden ein Leben lang Schmerzen - wenn uns eine Geliebte verlässt, wenn uns der Tod eines Nächsten überrascht, wenn wir vom Arbeitgeber enttäuscht und von der Natur in die Schranken gewiesen werden.

Dafür werden wir nie entschädigt, es sei denn wir stoßen auf einen gewieften Anwalt und dieser auf eine verschlagene Argumentation und jene auf ein großzügiges Gericht. Dann erhalten wir eine beachtliche Summe von dem Schuldigen, um unseren Schmerz zu verschmerzen. Spätere Generationen mögen entscheiden, wie zivilisiert eine Gesellschaft ist, die seelisches Leid mit Geld ausgleicht - diese leidige Diskussion soll hier nicht fortgeführt werden.

Oder doch: Wie wäre es denn, wenn wir den Verteidigungsetat auflösten, dann könnten wir einen Allgemeinen Fonds für Schmerzensgeld einrichten, aus dem jeder Schicksalsschlag, den ein Mitbürger erleidet - inklusive göttliches Versagen - nach einer eigens ausgetüftelten Tabelle, finanziell ausgleichen?

In diesem Fall waren der ehemaligen Geliebten von Maxim Biller die zu kompensierenden Schmerzen nicht nur zugefügt worden, weil eine allem Hörensagenschein nach von Anfang an schwierige Liebesbeziehung zu Ende gegangen war, sondern weil ihr Ex aus der gemeinsamen Zeit umgehend einen Roman namens "Esra" gemacht hat. Dabei hat er sie laut dem Gericht so beschrieben, dass jeder, der sie kennt, sie sofort wiederkennt. Das impliziert, dass jene, die sie nicht kennen, sie nicht wiedererkennen würden, was wiederum die Frage aufwirft, ob nicht jene, die sie kennen, sie auch wiederkennen würden, wenn der Autor sie etwas verfremdet hätte (das nennt man dann "Schlüsselroman", und dieses Genre ist besonders beliebt, weil dem Leser die Freude bereitet wird, die reelle Person hinter der Maske zu erraten). Zudem können zukünftige Germanisten die Lektüre mit einem Enträtselungsapparat garnieren, wie wir es von den kommentierten Ausgaben etwa von Balzac kennen.

Nun muss Biller 50.000 Euro aufbringen, das heißt, er müsste mehr als 25.000 Exemplare seines Romans verkaufen, um den Schaden auszugleichen, den dieser Roman angerichtet haben soll. Falls Sie überrascht über das bescheidene Honorar sind: Autoren erhalten nur zehn Prozent des Ladenverkaufspreises, weswegen es fast keine reiche Autoren gibt, bei denen sich eine Razzia der Finanzbehörden lohnen würde. Doch leider - Pech im Pech - ist dieser Roman seit seinem Erscheinen im Jahre 2003 verboten, eine richterliche Entscheidung, die letzten Sommer vom Bundesverfassungsgericht mit fünf zu drei Stimmen bestätigt wurde. Maxim Biller fällt die undankbare Rolle des legendären Bauern zu, dessen Kuh beschlagnahmt wurde, nachdem sie ein Feld des Nachbarn niedergetrampelt hatte, worauf der Bauer ohne seine einzige Kuh für die Schäden seines Nachbarn aufkommen sollte.

Juristen beschreiben einen Fall wie diesen als "Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten und der Freiheit der Kunst". Man könnte ihn aber auch "Rache um Rache, Zahlung um Zahlung" nennen. Denn die Intimitätssphäre der "Verletzten" ist keineswegs durch die Gerichte geschützt worden. Im Gegenteil: Seit dem Verfahren wissen wir alle, und nicht nur ihr Bekanntenkreis, dass es sich bei der unvorteilhaft porträtierten Geliebten um Ayse Romey, eine Schauspielerin, und bei ihrer ebenfalls im Roman dargestellten Mutter um Birsel Lemke handelt.

Keine Frage, Biller hat aus Rachegelüsten gehandelt, als er seine Verflossene erkennungsdienstlich abgebildet hat. Ein Autor seiner Güte hätte den Ärger mit einer einzigen Verlagerung (aus der türkischen Schauspielerin wird etwa eine usbekische Trapezartistin) vermeiden können. Aber die Klägerin handelte ebenso aus Rache, denn sie wusste, dass die gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit ihre Entblößung erst richtig bekannt machen würde. Wer seine Anonymität schützen will, sollte nicht vor die Gerichte ziehen.

Seit fünf Jahren wird dieser Fall von deutschen Gerichten verhandelt, und die nun endgültigen Resultate werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wozu das Ganze? Das Bundesverfassungsgericht hat eine Formel entwickelt, die uns Autoren zukünftig leiten soll: Je mehr eine künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts (also die Intimsphäre) berühre, desto stärker müsse die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen. Wird also der gemeinsame Besuch eines Swingerklubs beschrieben, sollte aus der usbekischen Trapezartistin besser eine schottische Baumstammwerferin werden.

Wie ist es aber, wenn die Beschriebene bei YouTube, in MySpace oder auf einer Blogseite schon Intimes preisgegeben hat? Müsste der verantwortungsvolle Autor nicht stets auch das Maß abschätzen, in dem die Person ihre eigene Intimsphäre schützen will? Wieso etwas schützen, das der andere nicht als schützenswert erachtet? Und verschiebt sich dieser Maßstab nicht, wenn der Staat sich zunehmend anmaßt, in die Intimsphäre seiner Bürger einzugreifen? Sicher ist, dass die Verlage künftig Manuskripte genauer auf potentielle Verletzungen der Persönlichkeitsrechte prüfen müssen, was sich nur große Häuser leisten können und das eh schon zu sehr knapper Kalkulation gezwungene Verlagswesen weiter bedrängt wird.

Wäre es nicht besser für die Gesellschaft, wenn es diese Prozesse nicht gegeben hätte? Müssen wir jede Verletzung, jeden Konflikt vor Gericht austragen? Ist eine umfassend reglementierte Gesellschaft wirklich eine freiere, eine bessere Gesellschaft? Da wären wir schon bei den zwei anderen Ärgernissen der Woche, für die jetzt leider kein Platz mehr übrig geblieben ist, so sehr hat mich schon der erste Fall beschäftigt.

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