"Einziges Kriterium ist die Sicherheit": Warnhinweise vom Auswärtigen Amt

Auf Safari in Kenia oder bloß Badeferien in einem tropischen Land - nicht nur in den bekannten Krisengebieten sind Urlauber allerlei Gefährdungen ausgesetzt. Die werden nicht nur durch die heute fast allgegenwärtige Bedrohung des Terrorismus ausgelöst. Ein Interview mit dem Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Jäger

Deutsche Botschaft in Kabul Bild: dpa

taz: Was sind die aktuellen Krisengebiete, von welchem Ziel würden Sie derzeit abraten und bei welchen Zielen sprechen Sie eine ausdrückliche Warnung aus?

Martin Jäger: Wir verfolgen weltweit die Entwicklung in den einzelnen Ländern sehr genau. In bestimmten Fällen sprechen wir eine Reisewarnung aus. Eine solche Warnung besteht derzeit für Afghanistan, Irak, Haiti, die Demokratische Republik Kongo, Tschad, Somalia sowie für Teile des Libanon und der Palästinensischen Gebiete. Reisen in diese Länder sollten unterbleiben. Daneben gibt es eine Reihe von Ländern, wo wir - wie im Falle Kenias oder Sri Lankas - von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen abraten. Einen Überblick über unsere Sicherheitshinweise und Reisewarnungen können Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.diplo.de verschaffen.

Was muss in einer Region passieren, bevor Sie eine Warnung aussprechen?

Einziges Kriterium ist die Sicherheit der Reisenden und der Deutschen vor Ort. Reisewarnungen werden dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben generell vor Reisen in ein Land oder in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt werden muss. Deutsche, die in diesem Land leben, werden dann - wie aktuell im Tschad oder schon länger im Irak - gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Ausschlaggebend für eine Reisewarnung können Unruhen, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Überfälle oder terroristische Anschläge auf ausländische Touristen sein. Eine Reisewarnung oder ein Sicherheitshinweis wird immer auf der Basis gesicherter Erkenntnisse und in enger Abstimmung mit der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung vor Ort ausgesprochen.

Welche Folgen hat das für den Reisenden, ist zum Beispiel der Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise einfacher?

Die Reise- und Sicherheitshinweise entbinden die Reisenden nicht von ihrer Eigenverantwortung. Reiseverträge können aber bei Vorliegen "höherer Gewalt", d. h. wenn ein Umstand gegeben ist, der eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt vor oder nach Antritt einer Reise gekündigt werden. Dies muss im Zweifel gerichtlich geklärt werden. Im Regelfall haben Gerichte das Vorliegen höherer Gewalt dann bejaht, wenn das Auswärtige Amt nach Abschluss des Reisevertrages eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Organisieren Sie im Ernstfall Rückholaktionen?

Im Falle einer Krise bzw. einer Katastrophe, bei der akute Gefahr für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger besteht, wird im Auswärtigen Amt ein Krisenstab der Bundesregierung eingerichtet, wenn nötig auch am Wochenende oder mitten in der Nacht. Im Krisenstab beraten die betroffenen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts und der übrigen zuständigen Ressorts und Behörden gemeinsam über die zu ergreifende Maßnahmen, zum Beispiel über eine Rückholung oder Evakuierung deutscher Staatsangehöriger. Eine solche Aktion wird je nach Lage in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den betroffenen EU-Partnern, den betroffenen Reiseveranstaltern, zivilen Fluggesellschaften oder - wenn der Einsatz ziviler Flugzeuge nicht möglich ist - auch der Bundeswehr durchgeführt.

Raten Sie auch von Reisen in bestimmte Regionen ab, wenn es dort gesundheitliche Risiken gibt - etwa Seuchengefahr?

Wenn dies aus Gründen der Sicherheit für die Reisenden erforderlich ist, ja. So raten wir wegen eines Ausbruches von Ebola derzeit von Reisen in bestimmte Regionen Ugandas ab.

Welchen Rat würden Sie ganz generell Reisenden geben, die ihren Urlaub nicht gerade in den sicheren Hochburgen des Tourismus verbringen wollen?

Informieren Sie sich bitte immer rechtzeitig und umfassend über ihr Reiseziel. Lesen Sie unsere Reise- und Sicherheitshinweise, die den Reisenden kurz und knapp auf Besonderheiten und Risiken im geplanten Reiseland hinweisen und lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisveranstalter ausführlich beraten. Bitte schenken Sie unseren Hinweisen Vertrauen und orientieren sich an ihnen! Wenn wir einen Sicherheitshinweis verschärfen, dürfen Reisende fest davon ausgehen, dass uns entsprechende Hinweise vorliegen, auch wenn wir deren Hintergrund nicht immer offen legen können. Zum guten Schluss gehört zu einer guten Reisevorbereitung - gerade bei Reisen in Gegenden abseits "ausgetretener Pfade" - auch eine Beratung durch den Hausarzt oder einen Tropenmediziner.

INTERVIEW: DIETER GRÖNLING

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