Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin: Zündel-Anwältin sitzt

Sylvia Stolz, Exverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel, wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass.

Sylvia Stolz veim Zündel-Prozess 2006. Bild: ap

MANNHEIM taz Die vierte Strafkammer im Landgericht Mannheim hat die Holocaust-Leugnerin und bekennende Nationalsozialistin Sylvia Stolz wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass und versuchter Strafvereitelung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die 44 Jahre alte Anwältin wurde am Montag zudem mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt.

Die Kammer unter Vorsitz des Richters Rolf Glenz, die mit ihrem Urteil in etwa der Argumentation und dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft folgte, ordnete "wegen Wiederholungsgefahr" die sofortige Verhaftung von Stolz an. Zu Prozessbeginn im November hatten Stolz und der vom Links- zum Rechtsextremismus konvertierte und im Verfahren als Zeuge geladene Rechtsanwalt Horst Mahler ein Eheversprechen gegeben. Anklage gegen Stolz war von der Staatsanwaltschaft erhoben worden, weil sie als Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel trotz ausdrücklichen Verbots mehrfach aus den Hetzschriften von Horst Mahler vorlas und auch selbst den millionenfachen Mord an den Juden als "Erfindung des Weltjudentums und der Alliierten" bezeichnete.

Stolz sah sich als "Siegelbewahrerin" des Dritten Reichs und sprach dem Gericht die Legitimation ab, im Namen des deutschen Volkes urteilen zu können. Im Zündel-Prozess wurde Stolz wegen ungebührlichen und anwaltsfremden Verhaltens mehrfach ausgeschlossen - und an einem Prozesstag sogar von der Polizei unter Protestgeschrei ihrer zahlreichen Anhänger aus dem Saal getragen. Einen Beschwerdebrief an die Kammer im April 2006 hatte sie mit "Heil Hitler" unterzeichnet.

Prozessbeobachter hatten deshalb spekuliert, dass der erfahrene Staatsanwalt Andreas Grossmann, der auch im Zündel-Verfahren die Anklage vertrat, in diesem Prozess gegen Sylvia Stolz die Einweisung in eine psychiatrische Klinik beantragen würde. Auf dieses "schlüpfrige Feld" wollte sich die Anklagebehörde dann aber doch nicht begeben.

Dass das Gericht jetzt dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte - wie schon die Kammer im Zündel-Prozess -, kann die auf dem rechten Auge ganz bestimmt nicht blinde kleine Staatsanwaltschaft in Mannheim erneut als Erfolg verbuchen. Stolz kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Beraten darüber wird sie sich mit ihrem Verlobten Mahler.

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