Gesetz verabschiedet: Bundestag stimmt für Datenspeicherung

Sechs Monate lang werden Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig aufgehoben. Die Opposition spricht von einem "traurigen Tag für die Demokratie".

Spricht von wirksamerer Terror- und Kriminalitätsbekämpfung durch gespeicherte Onlinedaten: Justizministerin Zypries. Bild: dpa

BERLIN dpa/rtr Erwartungsgemäß hat der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition die längere Speicherung von Telefon- und Internet-Daten und eine geänderte Telefonüberwachung beschlossen. Die Verbindungsdaten werden künftig ein halbes Jahr gespeichert. Mit der Neuregelung wird eine lange umstrittene EU-Richtlinie endlich in deutsches Recht umgesetzt. Künftig können Strafverfolger bei Verdacht auf eine schwere Straftat und mit richterlicher Genehmigung bei Telefonanbietern einsehen, wann und wie lange ihre Kunden mit wem per Telefon, Fax oder Mail Kontakt hatten. Einige Berufsgruppen, darunter Strafverteidiger und Geistliche sind ausgenommen. Dies gilt aber nicht für Ärzte und Journalisten, die diese Ausnahme ebenfalls beanspruchen. Beide Gruppen dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden. Die Gesetzesänderung wurde über die konkrete Neuregelung hinaus zum Symbol für die strittige Abwägung zwischen Sicherheitsinteresse des Staates und Datenschutzinteresse der Bürger.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) versicherte, das Gesetz führe "nicht auf den Weg in einen Überwachungsstaat". Vielmehr könnten künftig Kriminalität und Terror wirksam bekämpft werden. Eine EU-Vorgabe sei in "minimaler Weise" umgesetzt worden.

FDP-Politiker hatten Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt. FDP-Experte Jörg van Essen sagte: "Es muss gekippt werden." Grüne und Linke sprachen von einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte" und von einem "traurigen Tag für die Demokratie". Von 524 abgegebenen Stimmen waren 366 Ja-Stimmen, 156 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Der Klinikärzteverband Marburger Bund kündigte an, er werde die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen. Aus seiner Sicht handele es sich um eine gravierende Beeinträchtigung der ärztlichen Schweigepflicht, sagte der Vorsitzende Frank Ulrich Montgomery in Berlin. Auch der Vorstand der Bundesärztekammer wird nach Angaben eines Sprechers über eine Verfassungsklage beraten.

Neben dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) protestierte auch Journalistenverbände gegen das Gesetz. Der Bundesverband Informationswirtschaft und Telekommunikation (Bitkom) warnte vor gravierenden Folgen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.