Ermittlungen gegen Polizeihundeschule eingestellt: Skandal entpuppt sich als "Gaudi"

Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen die Polizeihundeschule in Herzogau ein. Das Abschlussritual war ein freiwilliger Spaß ohne strafrechtliche Folgen.

Ein bisschen Spaß muss sein, auch an der Polizeihundeschule. Bild: dpa

BERLIN taz Die Anschuldigungen gegen die umstrittende Polizeihundeschule im oberpfälzischen Herzogau haben sich laut ermittelnder Staatsanwaltschaft als "haltlos" entpuppt. Dies erklärte der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Günther Ruckdäschel.

In einem anonymen Schreiben an die bayerischen SPD war von urintrinkenden Jungpolizisten, Tierquälerei und sexuellen Übergriffen die Rede gewesen. Beamtinnen seien als "Polizeischlampen" beschimpft worden, die "niederknien und Bier aus dem Schoß ihres Ausbilders trinken" mussten. In dem SS-Freizeitheim im Landkreis Cham werden Polizeihundeführer seit dem Jahre 2000 ausgebildet. Nach Eingang des anonymen Briefes hatte das Bereitschaftspolizeipräsidium drei Beamte bis zur Aufklärung an andere Dienststellen versetzt. Der bayerische Ministerpräsident Günter Beckstein hatte erklärt, die Staatsregierung nähme die Anschuldigungen "sehr ernst."

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg erhärteten die Vorwürfe jedoch nicht. Ruckdäschel sagte gestern der taz, keine der 15 befragten Beamtinnen aus Herzogau habe etwas gegen ihren Willen tun müssen. Auch seien keine Tiere gequält worden. Allerdings fände nach der Abschlussprüfung in Herzogau eine so genannte Erstlings-Hundeführer-Taufe statt, bei der der Hundeführer - zum Spaß -seinen Hund spiele und dazu beispielsweise dessen Halsband selbst anziehe. Alle Befragten hätten das Ereignis als "Mordsgaudi" empfunden. Ein förmliches Ermittlungsverfahren werde es daher nicht geben.

Die Befragung einer letzten Beamtin, die derzeit verreist ist, hält Ruckdäschel bei der aktuellen Beweislage nicht mehr für nötig. "Strafrechtlich ist da nichts dran", sagte er zur taz. Ob der Fall disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe, sei nicht von der Staatsanwaltschaft zu klären.

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