Pläne für Betreuungsgeld: SPD wirft Merkel Wortbruch vor
Nach der Aufnahme des umstrittenen Betreuungsgeldes in einen Gesetzentwurf sieht sich die SPD von der Union getäuscht - und kündigte an, das Gesetz zur "Herdprämie" zu stoppen.
ESSEN taz/ap In der großen Koalition geht der Streit über das Betreuungsgeld weiter. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christel Humme, sagte der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung", Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen habe das Betreuungsgeld entgegen der Absprache in ihren Gesetzentwurf zum Ausbau der Kinderbetreuung aufgenommen."Wir haben uns auf das verlassen, was Kanzlerin Angela Merkel und Familienministerin Ursula von der Leyen gesagt haben. Es war nie die Rede davon, das Betreuungsgeld ins Gesetz aufzunehmen", sagte Humme laut Vorabmeldung.
Der "Frankfurter Rundschau" sagte Humme, die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes werde "das Gesetzgebungsverfahren nicht überstehen". Es sei widersinnig, wenn der Staat dafür zahle, dass Kinder von Bildungseinrichtungen ferngehalten würden.
Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Kerstin Griese (SPD), sagte der Zeitung, die Aufnahme des von Kritikern als "Herdprämie" bezeichneten Betreuungsgeldes ins Gesetz sei ein untragbares politisches Signal. "In Thüringen haben wir gesehen, dass mit dem Betreuungsgeld der Anreiz geschaffen wurde, Kinder wieder aus den Kitas abzumelden", sagte Griese.
SPD und Opposition hatten von der Leyen am Mittwoch vorgeworfen, vor der CSU eingeknickt zu sein. Nach einem eher vage formulierten Passus im Entwurf der Familienministerin "soll" ein Betreuungsgeld eingeführt und Näheres dazu später gesetzlich geregelt werden. Der Entwurf soll nach Angaben eines Ministeriumssprechers noch vor Weihnachten im Kabinett beraten und schnellstmöglich beschlossen werden. Ziel ist eine Verdreifachung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf 750.000.
Die von der CSU geforderte Zahlung für Kinder, die daheim betreut werden, ist in dem Entwurf als Soll-Bestimmung enthalten. Dazu erklärte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch, eine "direkte Bindungswirkung" gehe von dieser Bestimmung nicht aus. Es sei nicht möglich, künftige Gesetzgeber zu binden, eine bestimmte Regelung zu erlassen.