Theologe Lüdemann vor Bundesverwaltungsgericht

Der Professor streitet sich mit der Universität Göttingen heute über den Entzug des Lehrstuhls „Neues Testament“

Jungfrauengeburt und Auferstehung sind „Humbug“, 90 Prozent der Jesus zugeschriebenen Zitate seien „unecht“. Weil Gerd Lüdemann nach kritischer Prüfung nicht mehr an die Mirakel der Bibel glaubt, muss der evangelische Theologieprofessor heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Universität Göttingen darüber streiten, ob ihm 1998 zu Recht der Lehrstuhl „Neues Testament“ entzogen wurde. Im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dem Professor sei der „konfessionsgebundene“ Lehrauftrag zu Recht abgenommen worden. Eine Revision wurde jedoch zugelassen.

Es gehe um die Wissenschafts- und Glaubensfreiheit, aber auch darum, dass laut Grundgesetz niemand wegen seines Glaubens benachteiligt werden darf, sagte Lüdemanns Anwalt Wolfgang Mühlensiefen am Tag vor der Verhandlung. Möglicherweise spricht das Gericht noch heute ein Urteil. Er sei „sehr optimistisch, dass wir erfolgreich sind“, betont der Anwalt. Wenn nicht: Lüdemann habe einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nie ausgeschlossen.

Der seit 1983 als Professor in Göttingen tätige Theologe hatte sich seit den 1990er-Jahren in mehreren Büchern und Interviews von wesentlichen Glaubenssätzen der evangelischen Kirche losgesagt. Daraufhin richtete die Universität Göttingen für ihn das neue Fach „Geschichte und Literatur des frühen Christentums“ ein, eine Assistentenstelle wurde ihm entzogen. Lüdemann fühlt sich seitdem kaltgestellt: Sein Fach ist für die Ausbildung der Theologen nicht verbindlich. ksc