Bremens säumige Eltern: Wenn das Amt für Kinder zahlt

Bremen treibt mittlerweile mehr Geld von säumigen Elternteilen ein als erhofft und bleibt doch weiterhin in aller Regel auf seinen Unterhaltsvorschüssen sitzen.

Bremen: Wer schon allein den Wagen schieben muss, soll nicht auch noch den Alimenten hinterher jagen müssen Foto: Felix Kästle/dpa

BREMEN taz | Bremen hat in den letzten beiden Jahren über 15 Millionen Euro von säumigen Eltern eingetrieben. Das ist viel mehr als erhofft – das Land hatte nur mit rund neun Millionen Euro gerechnet. Dennoch bleibt Bremen immer noch in neun von zehn Fällen auf den vom Sozialressort bezahlten „Unterhaltsvorschüssen“ sitzen. Das geht aus einer Antwort des Senates auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor.

Wenn Eltern – meistens sind das Väter – keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, hilft das Jugendamt auf Antrag den Alleinerziehenden aus. Diesen Unterhaltsvorschuss kann sich die Behörde aber zurückholen – zumindest für die Zeiträume, in denen die Betroffenen genug verdienten.

Im Januar gab es genau 7.063 solcher Fälle. 722 Eltern haben dann doch bezahlt, und zwar insgesamt 84.093 Euro. „Die Zahlen spiegeln die Rückholquote von gut 10 Prozent wieder“, schreibt der Senat. Sie setzt die vorgeschossene Summen mit zurückgezahlten ins Verhältnis. Im Umkehrschluss bedeutet das: „90 Prozent der als Unterhaltsvorschuss bezeichneten Leistungen kann nicht zurückgefordert werden.“

Und das war auch schon in den vergangenen Jahren so: Rechnet man Bremen und Bremerhaven zusammen, so lag die „Rückholquote“ seit 2009 jeweils zwischen 10,2 und 12,1 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es 10,6 Prozent, in Bremen etwas weniger, in Bremerhaven etwas mehr.

2013 lag die Vergleichszahl bundesweit bei 21 Prozent. In Niedersachsen belief sie sich auf 26, in Schleswig-Holstein auf 22 Prozent. In den Stadtstaaten lag sie deutlich niedriger: Hamburg kam auf 13 Prozent – und Bremen war bundesweites Schlusslicht. Daraufhin hat die Behörde ein neues „Forderungsmanagement“ für die Außenstände der Eltern eingerichtet. Insgesamt sind dabei zehn SachbearbeiterInnen für 11.547 aktenkundige Fälle zuständig.

Rechtlich, so das Sozialressort, bestehe ein Anspruch auf Rückzahlung an das Jugendamt nur für jene Zeit, in denen der jeweils säumige Elternteil auch wirklich genug verdient hat. Reicht das Einkommen nicht aus, zahlt der Staat „Unterhaltsausfallleistungen“ – und die machen eben in Bremen seit Jahren „den weitaus größten Teil der Fälle aus“, so der Senat: „Darin spiegelt sich die hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen und Geringverdienern wieder.“ Da könne man keine hohen Rückflüsse erwarten, sagt auch Bernd Schneider, der Sprecher des Sozialressorts. In 6.341 Fällen zahlten Eltern nicht, obwohl sie unterhaltspflichtig waren.

Die CDU, die sich seit Jahren immer wieder dieses Themas annimmt, fragt auch immer mal wieder, ob den säumigen Elternteilen denn mit Inkasso-Firmen beizukommen ist – und verweist dabei auf andere Bundesländer. 2009 sei das auch in Bremen geprüft worden, so der Senat, aber wegen „datenschutzrechtlicher Bedenken“ wurde das Vorhaben dann „nicht weiter verfolgt“, so der Senat. „Es ist auch mit größerem Verwaltungsaufwand nicht zu erwarten, dass netto spürbar mehr Geld in unsere Kassen fließt“, sagte Schneider in der Vergangenheit. Beim Eintreiben der Summen gehe es „um Gerechtigkeit – nämlich dass derjenige, der zahlen kann, auch zahlen soll“.

Über die Hälfte aller Alleinerziehenden in Bremen ist von Hartz IV abhängig

Über die Hälfte aller alleinerziehenden Haushalte im Land Bremen sind ganz oder teilweise von Hartz IV abhängig. Von den Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern benötigen sogar nahezu 70 Prozent staatliche Hilfe zur Existenzsicherung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren 2014 nur 9.800 Alleinerziehende im Land Bremen erwerbstätig und etwa 3.900 arbeitslos. Damit sind nur 58 Prozent aller Bremer Alleinerziehenden erwerbstätig, der niedrigste Wert aller Bundesländer. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 71,1 Prozent.

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