Brandenburg will Identität von Flüchtlingen überprüfen

Asyl Streit über Daten: Bundesamt verweigert Herausgabe. Protest von Generalstaatsanwalt

„Wir müssen wissen, wer sich in unserem Land aufhält.“

Innenminister Schröter (SPD)

Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft will die Identität von Tausenden Flüchtlingen prüfen, die 2015 über Ungarn und Österreich ins Land gekommen sind. Denn sie wurden wegen Überlastung nicht von der Bundespolizei überprüft. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verweigert Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg die Herausgabe von 18.000 Datensätzen, die in der Mark von Flüchtlingen erhoben wurden. Daher hat Rautenberg nun die Beschlagnahmung der Daten beim Bamf beantragt.

„Ich habe am 8. April hierzu den Bamf-Chef Frank-Jürgen Weise angeschrieben“, sagte der Jurist am Samstag und bestätigte damit einen RBB-Bericht. Das Amt erklärte jedoch einen Monat später in einem Antwortschreiben, dass diese Forderung unverhältnismäßig sei. Das Bamf sei außerdem nicht verpflichtet, diese Daten an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Das Bamf verteidigte am Wochenende seine Entscheidung: Der Staatsanwaltschaft sei es konkret um Anzeigen wegen illegaler Einreise gegangen, teilte die Behörde mit. Die angeforderte Übermittlung von 18.000 Datensätzen sei vom Bamf als unverhältnismäßig eingestuft worden, weil solche Strafverfahren von den Gerichten wegen späterer Asylanträge in der Regel wieder eingestellt würden, hieß es in der Mitteilung. „Diese Rechtsauffassung vertritt das Bamf auch weiterhin.“

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in 50 Musterfällen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse beim Amtsgericht beantragt. „In 18 Fällen sind diese bereits abgelehnt worden. Zudem ist die erste Beschwerde beim Landgericht Frankfurt (Oder) abgewiesen worden“, berichtete der Frankfurter Behördenchef Helmut Lange.

„Seit den Anschlägen von Paris wissen wir, dass sich unter der Masse der Geflüchteten auch IS-Schläfer befinden können“, begründete Rautenberg sein Vorgehen. Wenn sich die Gerichte der Auffassung des Bundesamts anschließen sollten, ist keine Beschwerde mehr möglich. „Und wenn es dann irgendwo knallt, und es stellt sich heraus, dass derjenige illegal und mit falscher Identität in Brandenburg war, kann ich mir sagen, dass ich alles versucht habe“, sagte der Generalstaatsanwalt. Er betonte, dass es ihm nicht um einen Generalverdacht gegen Flüchtlinge gehe, „sondern darum, diesen Verdacht von der Masse der Asylsuchenden abzuwenden“.

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter teilt Rautenbergs Auffassung. „Wir müssen in der Tat zweifelsfrei wissen, wer sich überhaupt in unserem Land aufhält. Der Generalstaatsanwalt verfolgt ein völlig legitimes und berechtigtes Anliegen“, sagte der SPD-Politiker.

Neben Brandenburg misstrauen auch andere Bundesländer den Identitätsprüfungen des Bamf, so der RBB. In Bayern sind nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei Stichproben von Flüchtlingspässen Fälschungen und nicht zutreffende Identitäten in einem erheblichen Anteil entdeckt worden.

Das Bamf wies auch diese Vorwürfe zurück. Der Behörde lägen derzeit keine konkreten Hinweise aus den Bundesländern vor, dass vom Bamf akzeptierte Pässe dort beanstandet worden seien, hieß es in einer Stellungnahme. (dpa)