Medienticker
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Urteil: Die App der Nachrichtensendung war unzulässig
: So nicht, „Tagesschau“

KÖLN | Der jahrelange Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App ist mit einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende gegangen. Die „Tagesschau“-App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar gewesen sei, sei unzulässig, urteilte am Freitag das Oberlandesgericht Köln. Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf eben jenen Tag vor mehr als fünf Jahren, sie hat also keine unmittelbaren Folgen. Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die „Tagesschau“-App, die auch umfangreiche Texte enthält, den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele audiovisuelle Angebote umfasse, die Verlage nicht leisten könnten. (dpa)