Öffentlich-private Partnerschaften: Smarte Form der Privatisierung

ÖPP-Projekte sind teuer für den Staat. Auch bei der geplanten Infrastrukturgesellschaft Verkehr drohen enorme Verluste.

Auto auf der Autobahn. Auf dem Richtungsschild wird nichts angezeigt

Wohin es geht, weiß niemand so genau. Klar ist aber: Für den Staats wird's teuer Foto: dpa

BERLIN taz | Bund und Länder einigten sich am 14. Oktober darauf, eine „privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ einzusetzen, wie es im Beschluss heißt. Carl Waßmuth, Gründer von Gemeingut in BürgerInnenhand und einer der sachkundigsten Kritiker von ÖPP-Vorhaben, informierte daraufhin die Ministerpräsidenten in einem offenen Brief über die Folgen des Beschlusses.

Im Februar 2016 hatte er in einer Studie für Verdi und die Luxemburg-Stiftung (pdf) die Kosten der Autobahnprivatisierung bis 2045 – eine gängige Zeitspanne bei ÖPP – auf bis zu 300 Milliarden Euro taxiert. Demnach verursachen die Investitionen Kosten von 162 Milliarden, für die Substanzerhaltung müssen 114 Milliarden aufgebracht werden und der Nachholbedarf für die jahrelang unterbliebene Substanzerhaltungsinvestitionen verschlingt 23,4 Milliarden.

Der taz sagte Waßmuth: „Die neue Gesellschaft dient ausschließlich dazu, damit ÖPPs zu machen. ÖPP wurde ja dazu erfunden, um eine ‚smarte‘ Form von Privatisierung zu bekommen.“ Eine Privatisierung, der Politiker wie Gabriel einen anderen Namen geben können.

Bei ÖPP zahlen die SteuerzahlerInnen für Renditeerwartungen von Konzernen und für Gewinngarantien. PolitikerInnen schlagen Kapital daraus, weil sie Bauvorhaben realisieren können, ohne die Restriktionen des Haushaltes wie die Schuldenbremse zu berücksichtigen. Risiken für scheiternde Projekte trägt zumeist der Staat. Das macht ÖPP viel teurer als konventionelle Bewirtschaftung.

2014 kritisierte der Bundesrechnungshof, die von ihm untersuchten Autobahnprojekte hätten bei einem Gesamtvolumen von 5,1 Milliarden Euro Mehrkosten von 1,9 Milliarden Euro verursacht – ein Kostennachteil von 38 Prozent. „Die höheren Kosten müssten entweder durch Einsparungen bei Personal und Material kompensiert oder durch Steuern und/oder (Maut-)Gebühren ausgeglichen werden“, kritisiert Waßmuth.

Selbst eine zu 100 Prozent staatliche Infrastrukturgesellschaft könnte zudem Töchter ausgründen, die teilweise oder vollprivatisiert werden. Und „ist die Infrastrukturgesellschaft Verkehr erst einmal im Privatrecht gegründet, kann das Management selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang es ÖPP einsetzt.“

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