„Reichsbürger“ verurteilt

PROZESS Vor dem Amtsgericht Ratzeburg ist ein „Reichsbürger“ wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt worden. Er nennt sich aber sich lieber bloß „Regimegegner“ und beschmipft die Justiz als „braunen Pool“

Der „Reichsbürger“ Rüdiger Hoffmann vom Verein Staatenlos.info ist am Freitag vom Amtsgericht in Ratzeburg wegen Beleidigung und übler Nachrede verurteilt worden. 600 Euro Gelstrafe muss er zahlen, weil er in Briefen an verschiedene Gerichte über eine angebliche Nazi-Vergangenheit der Familie des Direktors vom Amtsgericht Ratzeburg, Frank Rose, spekulierte.

Der Prozess begann am Morgen unter starken Sicherheitsmaßnahmen, Hoffmann war mit einigen seiner Anhänger erschienen. „Wir müssen doch nicht alles schlucken“, sagte er der taz. „Wir sind keine Reichsbürger. Wir sind Regimekritiker.“ Man nenne sie nur „Reichsbürger“, weil sie die „wirklichen Fragen“ stellten. Fragen wie diese: „Wenn Frieden Krieg ist, Umweltschutz Naturzerstörung und Aufklärung keine Aufklärung, dann muss nachgefragt und nachgefasst werden“, sagt er und will in dem Verfahren gegen ihn „nationalsozialistisches Vorgehen“ erkennen, „weil man im 3. Reich die Juden genau so angegangen ist“.

Diese Art der Anfeindung folgt der Logik von Staatenlos.info. Denn die Anhänger um Hoffmann glauben daran, dass „interne Dokumente“ die „geheime staatsrechtliche Weiterführung des 3. Reiches von Adolf Hitler durch dessen Rechtsnachfolger Bundesrepublik Deutschland“ beweisen könnten.

Hoffman, der früher Rüdiger Klasen hieß und 1989 beim Neuen Forum aktiv war, engagierte sich in den 90er Jahren bei der NPD. Er war Kreisvorsitzender in Hagenow in Mecklenburg-Vorpommern. Heute spricht er von einer Verführung und davon, „gegen diese juristische Weiterführung der Nazi-Kolonie“ unermüdlich anzugehen. So beschmipfte er am Rande eines Bußgeld-Verfahrens im März die Justiz zuletzt als „stinkenden braunen Pool“.

In den Kreisen um Hoffmann will man auch wissen, wer Hitler an die Macht brachte: die „USA Hochfinanz“ an der Wall Street. Das gestrige Verfahren dürfte sicher nicht das letzte Verfahren gewesen sein. Andreas Speit