Bürgerbegehren unzulässig

Potsdam Streit über die Gestaltung der histori- schen Mitte: Gericht fällt wegweisendes Urteil

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Bürgerbegehren zum Erhalt von DDR-Bauten in der historischen Mitte für unzulässig erklärt. Die Forderungen der Initiative seien nicht hinreichend klar bestimmt, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Deppe am Donnerstag zur Begründung der Entscheidung. Die Bürger hätten den Eindruck gewinnen müssen, das der Abriss der Fachhochschule, eines Plattenbau-Wohnblocks und des ehemaligen Interhotels „Mercure“ zu verhindern sei, sagte Deppe. Dies sei aber rechtlich gar nicht möglich.

Dagegen erklärte Initiativen-Sprecher André Tomczak in der Verhandlung, die Forderungen richteten sich nicht grundsätzlich gegen den Abriss der Fachhochschule und des Wohnblocks. Vielmehr gehe es um die nachhaltige Nutzung der städtischen Gebäude und Grundstücke. Dazu seien viele Lösungen denkbar, die neu diskutiert werden müssten. Die Initiative habe sich daher lediglich dagegen gewandt, für Abrisse Steuergelder zu verwenden und städtische Grundstücke zu verkaufen.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte das Bürgerbegehren bereits im September als rechtlich unzulässig abgeschmettert. Dagegen hatte die Initiative geklagt. Ob diese gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden, wolle man erst nach Eingang der schriftlichen Begründung entscheiden. (dpa)