Reaktionen Kritik an Urteil, das den Zugang zu einem Freitodmedikament erlaubt
: Gegen „staatlich assistierten Suizid“

FREIBURG taz | „Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden.“ Das hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärt und damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag kritisiert.

Das Leipziger Gericht hatte entschieden, dass unheilbar Kranke in „Extremfällen“ und dann, wenn keine Alternative besteht, Anspruch auf Zugang zu einem Betäubungsmittel erhalten, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Dabei wurde das Betäubungsmittelgesetz verfassungskonform ausgelegt.

„Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, den Tabubruch staatlicher Selbsttötungshilfe zu verhindern“, sagte Gesundheitsminister Gröhe. Auch die katholische Bischofskonferenz kritisiert das Urteil und warnte vor „staatlich assistiertem Suizid“. Nun müsse eine Behörde „ein Werturteil über die Zumutbarkeit des Lebens abgeben, das ihr bisher aus guten Gründen verwehrt ist“.

Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, sagte: „Eine solche Bürokratieethik ist unverantwortlich.“

Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Urteilsbegründung offengelassen, wer konkret darüber entscheiden soll, ob eine „unerträgliche Leidenssituation“ vorliegt. Das Gericht tendierte in der Verhandlung dazu, dies – wie beim Verschreiben eines Medikaments – den behandelnden Ärzten zu überlassen. Alternativ könnte eine Erlaubnis des Bundesamts für Arzneimittel in Bonn eingeholt werden.

Die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils dürfte in sechs bis acht Wochen vorliegen. CHRISTIAN RATH