Niqab-Verbot unrechtmäßig

Schleier Das Schulgesetz des Landes Niedersachsen ist zu vage für ein Niqab-Verbot, besagt ein Gutachten – nötig wäre eine Gesetzesänderung

Einen Niqab an Schulen zu verbieten, ist schwieriger als gedacht. Die bisherige Passage im niedersächsischen Schulgesetz reicht zumindest nicht aus, um die Geschichtsschleier zu verbannen. Zu diesem Schluss kam ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung.

Anlass für das Gutachten war der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück. Das Mädchen trägt seit dem siebten Schuljahr einen Niqab, der nur die Augen frei lässt. Die Schule versuchte vergeblich, Schülerin und Eltern davon zu überzeugen, dass das Mädchen den Schleier ablegt.

Um ein Verbot verhängen zu können, müsste laut Gutachten erst das Schulgesetz geändert werden. Bisher steht dort nur: „Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen“ – eine zu vage Formulierung, um den Niqab zu verbieten.

Weil Religionsfreiheit ein Grundrecht ist, müsse ein Eingriff gesetzlich geregelt sein, sagt Gutachter Hinnerk Wißmann. Er empfiehlt die Anforderung an die Schüler aufzunehmen, „durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen“.

Das Kultusministerium schließt eine Änderung des Schulgesetzes nicht aus. Man hege „Sympathie für den sorgfältigen Formulierungsvorschlag des Gutachters“, so ein Ministeriumssprecher. Die Entscheidung, ob das Schulgesetz geändert werde, liege aber beim Landtag.

Die CDU-Fraktion fordert nun von Ministerpräsident Stephan Weil, sich nicht gegen eine Gesetzesänderung zu sperren. „Eine Neuregelung würde endlich Klarheit für Fälle wie die Belmer Oberschülerin schaffen“, sagt Björn Thümler. Die „falsch verstandene Toleranz“ der Landesregierung sei fehl am Platz. (dpa/taz)