Rechte Lehrerin bleibt vorerst suspendiert

BERUFSVERBOT Das Bildungsministerium muss weiter ermitteln und Konsequenzen benennen, urteilt das Arbeitsgericht Schwerin

Die Suspendierung einer rechtsextremen Grundschullehrerin in Mecklenburg-Vorpommern bleibt bis zu den Sommerferien bestehen. Kurz vor den Pfingstfeiertagen entschied das Arbeitsgericht Schwerin über die Klage der Lehrerin von der Grundschule Vellahn gegen ihre Dienstenthebung „bis auf Weiteres“. Das Bildungsministerium hatte nach der Beteiligung der Frau als Rednerin bei einem rechtsextremen Marsch interveniert.

Vor Gericht erschien die Lehrerin am 1. Juni mit einem einschlägig bekannten Anwalt. Der NPD-Kader Peter Richter, der seine Partei auch im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat, versuchte die Suspendierung aufheben zu lassen: Die außerschulischen Aktivitäten seiner Mandantin hätten nicht zu Beschwerden von Eltern und Kollegen geführt, der Schulfrieden sei nicht gestört worden. Die Kanzlei Weissleder-Ewer, die das Bildungsministerium vertritt, hatte das Gegenteil behauptet.

Am 6. Mai hatte die Lehrerin nicht bloß an einen Aufmarsch der NPD unter dem Motto „Zukunft sichern und Zusammenhalt stärken – wir zeigen Gesicht gegen diese BRD!“ teilgenommen. In Boizenburg hielt sie auch eine knapp 35-minütige Rede, bei der sie den Vorwurf erhob, die Bundesregierung wolle die deutsche Bevölkerung durch gezielte Zuwanderung austauschen. Die Verschwörungstheorie des „Großen Austauschs“, wird im rechtsextremen Spektrum von der NPD bis hin zur Identitären Bewegung verbreitet.

Bereits 2015 war die Lehrerin bei einer MVgida-Aktion in Boizenburg als Rednerin aufgetreten. Der NPD-Stadtvertreter aus Lübtheen, Andreas Theißen, lobte sie deshalb für ihren „Mut“ und ihre „Heldentat“. Im selben Jahr soll sie, so berichtet es der NDR, Ordnerin bei einer AfD-Demonstration in Rostock gewesen sein. Die Lehrerin soll auch versucht haben Schüler politisch zu beeinflussen – und dafür eine Abmahnung erhalten haben.

Bis zu den Sommerferien muss das Bildungsministerium nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts die „Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung“ für die Suspendierung abschließen und die Konsequenzen benennen. Diese könnten von einer Versetzung bis zu einer Kündigung reichen. Lässt das Bildungsministerium diese Frist verstreichen, ist die Suspendierung hinfällig.

Im dem Arbeitsrechtsverfahren spielt auch eine jüngere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erstmals eine Rolle: Das Gericht hatte geurteilt, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich sei, ihr jedoch die Durchsetzungskraft fehle. Andreas Speit