Mehr Demonstration als Zeltstadt

Eilantrag Das Verwaltungsgericht Hamburg erlaubt G20-Protestcamp im Stadtpark. Die Dauerkundgebung falle unter den Schutz des Versammlungsrechts

Das antikapitalistische Protestcamp gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf der Festwiese des Stadtparks darf stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren am Donnerstag entschieden. „Da die Veranstaltung dem grundrechtlich geschützten Versammlungsrecht unterfalle, bedürfe sie keiner gesonderten grünanlagenrechtlichen Erlaubnis“, urteilten die RichterInnen und verpassten den Tricksereien des rot-grünen Senats eine Ohrfeige.

„Ein voller Erfolg“, freut sich Anwalt Martin Klingner. Das Bezirksamt Hamburg Nord hält das Camp indes nach wie vor für unrealistisch und will sich gegen die Entscheidung wehren.

Das Camp war unter dem Motto: „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ am 25. April von den Organisatoren als Dauerkundgebung angemeldet worden. Während des Gipfels der Regierungschefs sollen vom 30. Juni bis zum 9. Juli im Stadtpark 10.000 GipfelgegnerInnen in 3.000 Zelten campieren und auf Bühnen und Veranstaltungszelten an politischen Meetings teilnehmen können.

Die Polizei – in Hamburg zugleich Versammlungsbehörde – erklärte sich für nicht zuständig und gab den Antrag an das zuständige Bezirksamt ab. Die Behörde lehnte das Ansinnen mit dem Hinweis auf den Schutz der Grünanlage ab, genehmigte aber im gleichen Atemzug ein Rolling-Stones-Konzert im September auf der Festwiese.

Dass der vermeintliche Umweltschutz nur ein Trick war, hat Innensenator Andy Grote (SPD) mehrfach erklärt. Die Polizei wolle Camps mit allen Mitteln unterbinden, weil diese militanten Demonstranten als Logistikbasis und Rückzugsorte dienen könnten.

Aus Sichte des Gerichts wiegt das Versammlungsrecht schwerer als diese Befürchtungen. Dazu gehöre auch, ,„allen Protestierenden Ruhe und Verpflegung zukommen zu lassen“, urteilte das Gericht. Es bemängelte zugleich, dass sich die Polizei den vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Kooperationsgesprächen mit den Organisatoren verweigert habe. Erst nach denen könne die Polizei in einer versammlungsrechtlichen Verfügung Auflagen machen, die auch den Schutz der Grünanlage und Sicherheits- und Rettungskonzepte berücksichtige.

Die Partei Die Linke forderte die Polizei auf, unverzüglich diese Kooperationsgespräche einzuleiten.Die Veranstalter eines zweiten G20-Protestcamps im Volkspark sind nun zuversichtlich, dass ihre Gespräche mit den Behörden Ende der Woche erfolgreich beendet werden können. Kva