Bremen diskutiert geringeres Strafmaß: Schwarzfahrt in den Knast

Die Linke will, dass Schwarzfahren nur noch eine Ordnungswidrigkeit ist. Wenigen Menschen hilft die Inhaftierung allerdings.

Alte Straßenbahn mit Deutschlandfahne

Endstation Freiheitsstrafe: 60 Euro kostet Schwarzfahren in Bremen. Foto: dpa

BREMEN taz | Schwarzfahren soll in Zukunft nicht mehr als Straftat bewertet werden, sondern als Ordnungswidrigkeit. Das fordert jetzt die Fraktion der Linken in der Bremischen Bürgerschaft. Das Parlament solle den Senat auffordern, sich im Bundesrat für eine Gesetzesänderung einzusetzen, heißt es in einem Antrag an die Bürgerschaft, die dazu erst nach der Sommerpause entscheidet.

„Es kann nicht sein, dass jemand, der mit dem Auto eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, nur eine Ordnungswidrigkeit begeht – und jemand fürs Schwarzfahren ins Gefängnis muss“, sagt am Donnerstag die Fraktionsvorsitzende der Linken, Kristina Vogt.

Zudem sei die Strafverfolgung für den Staat teuer. „Bei BSAG, Polizei und Justiz binden diese Fälle unverhältnismäßig viele Kapazitäten.“ Am Teuersten sind die Menschen, die Geldstrafen nicht zahlen können oder wollen und zu einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verurteilt werden.

45 Personen saßen nach einem Bericht des Justizsenators im Jahr 2015 eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bremen ab, das waren 8,86 Prozent aller Inhaftierten. Das seien deutlich weniger als in den Vorjahren, schreibt der Justizsenator.

Die Senkung der Zahlen seien auf das 2012 eingeführte „Stadtticket extra“ zurückzuführen. Mit diesem darf ein streng eingegrenzter Personenkreis für einen Eigenanteil von bisher 7,50 Euro – ab Juli 10,50 – Bus und Bahn der BSAG nutzen. Zunächst galt dieses nur für maximal 30 Personen, mittlerweile gibt es etwa 50 Menschen, die dieses Ticket nutzen.

„Das bekommt nicht jeder, es soll ja keine Belohnung fürs Schwarzfahren sein“, sagt Helmut Schwiers, Leiter der Bewährungshilfe beim Justizsenator. Nur wer bereits wegen wiederholten Schwarzfahrens inhaftiert war und weiteren Kriterien entspricht, hat eine Chance auf das Stadtticket extra.

„Das sind Menschen mit vielen Schwierigkeiten“, sagt Schwiers, darunter Obdachlose und psychisch Kranke, die sich keine Hilfe bei ihren Problemen suchen. „Das sind Menschen ganz am Rande der Gesellschaft“ – und damit auch außerhalb der Hilfesysteme.

Ausgerechnet über das Schwarzfahren bekommen einige dann aber doch Kontakt zu Helfern und Helferinnen, erzählt Schwiers. „Sie kommen jeden Monat zu uns und holen sich das Ticket ab – dabei entstehen Kontakte, es bauen sich langsam Beziehungen auf und sie merken: Da ist jemand, der hilft mir.“

So fingen einige irgendwann an zu erzählen, wie es ihnen geht, was sie für Probleme hatten. „Manche beginnen eine Suchttherapie“, sagt Schwiers. Und einer Frau, erinnert er sich, haben sie geholfen, wieder Strom in ihrer Wohnung zu bekommen – allein hätte sie die Kommunikation mit dem Stromanbieter nicht geschafft.

2010 hatten noch 71 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Der Anteil derjenigen, die allein wegen Schwarzfahrens einsaßen, lässt sich nicht genauer beziffern. Damals verbüßten allerdings auch mehr Personen eine Haftstrafe: Anteilig waren es 11,43 Prozent – gegenüber 8,86 Prozent in 2015.

Auch deswegen stellt die Fraktion der Linken jetzt den Antrag. „Das sind immer noch zu viele“, sagte deren Vorsitzende Kristina Vogt.

4.481 Anzeigen wegen beförderungserschleichung waren im vergangenen Jahr bei der Polizei Bremen eingegangen. 694 der Tatverdächtigen waren unter 21 Jahre alt. Ein Einzelticket für Kinder unter 15 Jahren kostet 1,40 Euro, Jugendliche und Erwachsene zahlen 2,75 Euro.

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