Mordanklage gegen Ex-IS-Terrorist Harry S.

KRIEGSVERBRECHEN Der ehemalige IS-Terrorist Harry S. aus Bremen ist von der Bundesanwalt-schaft erneut als Mittäter angeklagt worden. Dieses Mal wegen sechsfachen Mordes

Der Generalbundesanwalt hat den Bremer Syrien-Rückkehrer Harry S. wegen sechsfachen Mordes als Mittäter angeklagt. Dem in Haft sitzenden 28-Jährigen wird vorgeworfen, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) 2015 auf einem Marktplatz im syrischen Palmyra an der Hinrichtung von fünf syrischen Armeeangehörigen sowie eines sunnitischen Predigers beteiligt gewesen zu sein. Das sagte der Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen am Mittwoch.

S. wurde bereits im Juli 2016 vom Hamburger Staatsschutzsenat unter anderem wegen Mitgliedschaft bei der IS-Terrormiliz zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt (taz berichtete). Beim Strafmaß hatte er von der Kronzeugenregelung profitiert: S. hatte umfassend ausgesagt und sich von der Terrormiliz losgesagt.

Nach der Verurteilung waren im Oktober 2016 allerdings neue Beweise aufgetaucht: Das ZDF und die Washington Post verbreiteten ein Video, das aus einer internen Quelle der IS-Terrormiliz stammen und zeigen soll, wie der Bremer bei der Hinrichtung in Palmyra eine Pistole in der Hand hält, den Arm hebt und die Gefangenen an der Flucht hindert. Darauf stützt der Generalbundesanwalt nun seine neue Anklage.

Ob ein nun hinreichender Tatverdacht gegeben ist und ein weiteres Verfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht nach einer Stellungnahme der Verteidigung.

Felix Deutscher, der Bremer Anwalt von Harry S., wollte zu der Anklage ohne Rücksprache mit seinem Mandanten nichts sagen. Eine Frage, die für ihn aber eine wichtige Rolle spielen werde, sei, für welche Vorwürfe Harry S. überhaupt neu angeklagt werden könne. Neben Mord und dem entsprechenden Kriegsverbrechen werde S. auch erneut die Beteiligung an einer terroristische Vereinigung vorgeworfen, sagte Deutscher der taz. Für letzteres wurde S. aber bereits rechtskräftig verurteilt. dpa/jpb