Gröning soll ins Gefängnis

Verbrechen Ein amtsärztliches Gutachten hat dem früheren SS-Mann Haftfähigkeit bescheinigt

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning soll nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover seine vierjährige Haftstrafe antreten. Ihre Behörde habe jetzt einen Antrag von Grönings Verteidiger auf Strafaufschub abgelehnt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Kathrin Söfker. Grönings Anwalt Hans Holtermann kündigte an, er werde eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen.

Grundlage für die Entscheidung sei laut Söfker ein amtsärztliches Gutachten gewesen, welches eine Haftfähigkeit Grönings grundsätzlich gegeben sehe. Ob der 96-jährige tatsächlich ins Gefängnis muss, ist aber noch nicht endgültig entschieden. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Auch gegen einen für Gröning negativen Gerichtsbeschluss könne Beschwerde eingelegt werden.

Anwalt Holtermann will beim Landgericht Lüneburg eine gerichtliche Prüfung beantragen. „Wir werden vortragen, dass und warum die Entscheidung der Staatsanwaltschaft falsch ist.“ Dabei gehe es vor allem um die Einschätzung der Haftfähigkeit seines Mandanten. Der Amtsarzt habe diese ohne eine körperliche Untersuchung bescheinigt.

Der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. (epd)