in kürze UNBERECHTIGTE KÜNDIGUNG
: Recht auf vollen Lohn

Ein Arbeitgeber muss bei einer unberechtigten Kündigung dem Mitarbeiter grundsätzlich den vollen Lohn nachzahlen, so das LAG Mainz. Dies gelte besonders, wenn der Chef dem Mitarbeiter verboten hat, weiter für ihn tätig zu sein. Dieser habe dann das Recht, bei voller Lohnforderung zu Hause zu bleiben (Az.: 9 Sa 1026/04). (dpa)