Kommentar Plädoyer im NSU-Prozess: Der Preis des Schweigens

Zschäpe hat erfolgreich die Unterstützerszene gedeckt. Die Bundesanwaltschaft hakte kaum nach. Das ist der bittere Beigeschmack ihrer Strafforderung.

Beate Zschäpe steht in einer Tür, sie ist teilweise verdeckt durch den Rücken eines Polizisten

Ihren Promi-Status wird sie wohl in ein paar Jahren eingebüßt haben: Beate Zschäpe Foto: reuters

Mit dem Ende ihres Plädoyers fordert die Bundesanwaltschaft die volle Packung für Beate Zschäpe: lebenslängliche Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. Mehr geht nicht. Es ist ein Signal: So wie es dem Staat über Jahre nicht gelang, die rechtsextreme Terrorserie des NSU aufzuklären, so will er wenigstens jetzt seine ganze Härte zeigen.

Die Strafe wäre gewiss gerechtfertigt, nicht nur als Symbol. Zehn Menschen wurden durch die Rechtsterroristen kaltblütig erschossen. Mehr als 30 weitere wurden bei den Anschlägen teils schwer verletzt, mit zertrümmerten Knochen und in die Körper gebohrten Nägeln. Bis heute leiden die Opfer an den Taten. Vom NSU wurden sie im Bekennervideo noch verhöhnt. Verschickt hatte es: Beate Zschä­pe. Wenn nicht für solch eine Verbrechensserie die Höchststrafe verhängt wird, wofür dann?

Zschäpe hatte versucht, genau das zu verhindern. Nun ist klar: Ihre Kapriolen, ihr inszenierter Streit mit ihren Anwälten, ihre halbgare Einlassung – es hat ihr nichts gebracht. Nur das: Bis heute hat sie keinen Namen von Helfern genannt, der den Ermittlern nicht schon bekannt war. Die Mauer des Schweigens über die Unterstützer bleibt intakt. Und das ist der bittere Beigeschmack.

Auch die Bundesanwaltschaft leuchtete das bisher kaum aus. Woher kamen all die Waffen? Wer half bei der Tatortauswahl mit? Das ist weiter ungeklärt. Und droht es zu bleiben.

Erfolgreich hat Zschäpe den Schutzmantel über die Szene gehalten. Sie wird einen hohen Preis dafür zahlen. Folgen die Richter der Bundesanwaltschaft, wird Zschäpe für viele Jahre hinter Gittern verschwinden. Ihren Promi-Status wird sie dort in ein paar Jahren einbüßen. Vielleicht wird sie dann ihr Schweigen noch einmal überdenken, um nicht bis zum letzten Tag einsitzen zu müssen. Bis dahin aber kann und muss die Aufklärung nun an anderer Stelle weitergehen.

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Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort, seit 2014. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Bis 2014 vier Jahre lang Teil des Berlin-Ressorts der taz. Studium der Publizistik und Soziologie.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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