Karlsruhe ermittelt nach Angriffsbefehl

BERLIN dpa/afp | Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe muss sich mit möglichen strafrechtlichen Folgen des Luftangriffs mit bis zu 142 Toten in Afghanistan beschäftigen. Die Behörde wird prüfen, ob sich Oberst Klein mit seinem Angriffsbefehl nach dem Völkerrecht strafbar gemacht hat. Die bisher zuständige Dresdner Generalstaatsanwaltschaft entschied, bei dem Konflikt in Afghanistan handele es sich um einen „bewaffneten Konflikt“, der nicht nach „normalem“ Strafrecht zu beurteilen sei. Die Bundesanwaltschaft reagierte zurückhaltend. Verteidigungsminister zu Guttenberg nannte den Luftangriff „angemessen“.

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