ENTLASSENE ALTENPFLEGERIN
: Berufung gegen Maultaschen-Urteil

KONSTANZ | Der sogenannte Maultaschen-Fall geht in die nächste Runde. Die Konstanzer Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro ihren Job verloren hat, wird Berufung beim baden-württembergischen Landesarbeitsgericht einlegen. Das kündigte ihr Verteidiger Klaus Staudacher gestern an. Das Arbeitsgericht Radolfzell hatte die fristlose Kündigung der 58 Jahre alten Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstiffung wegen Diebstahls am 16. Oktober für rechtens erklärt. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass der Arbeitgeber zu scharf geschossen hat“, sagte Staudacher. Der Rauswurf nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sei unverhältnismäßig, eine Abmahnung hätte gereicht, meinte er. (dpa)