Volkszählung vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt eine Klage Hamburgs, das sich kleingerechnet fühlt

Von Gernot Knödler

Ist Hamburg bei der vorigen Volkszählung zu schlecht weggekommen? Diese Frage hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erörtert. Die Länder Hamburg und Berlin hatten beantragt, den Zensus 2011 für grundgesetzwidrig zu erklären, weil dabei ihre Einwohnerzahl zu niedrig geschätzt worden sei und sie dadurch finanziell benachteiligt würden.

Anders als bei der umstrittenen Volkszählung 1987 wurden bei dem Zensus 2011 nicht alle Haushalte befragt. Stattdessen griffen die Statistiker auf vorhandene Daten etwa der Meldeämter, Arbeitsagenturen und Vermessungsämter zurück. Ergänzend wurde eine Stichprobe von zehn Prozent der Bevölkerung erhoben.

Die beiden Stadtstaaten und auch viele größere Städte kritisieren das Verfahren. Denn nur in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern wurden solche Stichproben gezogen. Zum Streit führt das deshalb, weil etwa Hamburg mit weniger Einwohnern weniger von der Umsatzsteuer abbekommt und mehr in den Länderfinanzausgleich einbezahlen muss.

Das Bundesinnenministerium hat die Volkszählung vor dem Gericht verteidigt. „Aus Sicht der Bundesregierung war der Zensus 2011 erfolgreich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Staatssekretär Klaus Vitt. Es sei das beste verfügbare Verfahren genutzt worden.