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: US-Gerichtshof lässt Einreisestopp erst mal zu

Der umstrittene Erlass von Trump kann bis auf Weiteres doch in Kraft treten. Bürger aus sechs muslimischen Ländern, Nordkorea und Funktionäre aus Venezuela dürfen nicht ins Land

Das Neue

Der von US-Präsident Donald Trump per Dekret verkündete weitgehende Einreisestopp für BürgerInnen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern und Nordkorea sowie einige hohe Funktionäre aus Venezue­la kann in Kraft treten. Mit sieben gegen zwei Richterstimmen erklärte der oberste Gerichtshof der USA am Montag die Entscheidungen unterer Instanzen, die das Dekret ausgesetzt hatten, für ungültig. Allerdings ist das noch keine Entscheidung in der Sache: Weitere Verfahren sind anhängig. Danach wird der Fall wohl wiederum beim obersten Gerichtshof verhandelt werden.

Der Kontext

Insgesamt dreimal hat Donald Trump seit seinem Amtsantritt im Januar versucht, sein Wahlversprechen eines Einreisestopps für Muslime in die USA umzusetzen. Jedes Mal verhinderten Gerichte binnen Tagen, dass die Dekrete umgesetzt werden konnten. Die jüngste, jetzt in Kraft tretende Version ist differenzierter als die ersten. Nicht mehr pauschal alle BürgerInnen der betroffenen Länder sind grundsätzlich von jeder Form der Einreise in die USA ausgeschlossen. Wer etwa bereits wegen eines Studienaufenthalts in den USA lebt, kann problemlos auch aus einem Heimaturlaub zurückreisen, auch Familienkontakte sind nicht grundsätzlich unmöglich, wenngleich schwieriger. Dennoch kritisierten die klagenden Bundesstaaten Hawaii und Mary­land sowie nahezu alle Bürgerrechtsorganisationen, dass auch dieser Einreisestopp im Kontext mit Trumps Wahlkampfrhetorik glasklar eine Einschränkung von Rechten aufgrund von Religionszugehörigkeit darstelle – und das verbietet die Verfassung. Das Weiße Haus stritt diese Interpretation stets ab. Es begründet die Länderauswahl mit mangelnder Sicherheitskooperation.

Die Reaktionen

Trumps Justizminister Jeff ­Sessions begrüßte die Anordnung des Supreme Court als „substanziellen Sieg für die Sicherheit des amerikanischen Volkes“. Eine Sprecherin des Weißen Haus sagte, man sei über die Entscheidung des Gerichts nicht überrascht, schließlich sei es „gesetzeskonform und wichtig, die Heimat zu beschützen“. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU hingegen will weiterhin gegen das Dekret angehen. „Die antimuslimischen Vorurteile Präsident Trumps sind kein Geheimnis“, schrieb ACLU auf Twitter. Die Anordnung des Gerichts sage nichts über den Wert der juristischen Gegenargumente aus.

Die Konsequenz

Zum ersten Mal überhaupt kann ein von Trump angeordneter Einreisestopp in Kraft treten. Noch in dieser Woche jedoch beginnen vor mehreren Bundesberufungsgerichten die Anhörungen. Wenn, wie zu vermuten ist, auch in diesen Instanzen gegen die Rechtmäßigkeit des Dekrets geurteilt wird, landet der Fall wieder beim obersten Gerichtshof. Der hätte dann aber nicht, wie jetzt, über einen Antrag auf Aussetzung einstweiliger Verfügungen zu entscheiden, sondern über die Sache selbst. Es ist offen, wie dann die Mehrheiten im Gerichtshof verteilt sind. Bernd Pickert

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