Klägerin bleibt auf Kosten sitzen

Behandlung einer G20-Gegnerin durch die Polizei war rechtswidrig. Die Klägerin muss trotzdem die Gerichtskosten tragen

Im Fall des Polizeieinsatzes gegen die sozialistischen Jugendorganisation „Die Falken“ beim G20-Gipfel hat das Gericht das Vorgehen der Polizei ein weiteres Mal als rechtswidrig beurteilt. Die Polizei hatte die Rechtswidrigkeit selbst zugegeben.

Geklagt hatte dieses Mal eine Falkin, die in der Gefangenensammelstelle gegen ihren Willen fotografiert worden war und während eines Toilettengangs die Tür offen lassen musste. Obwohl das Gericht ihr Recht gab, muss die Frau die Kosten für das Verfahren selbst tragen – laut Gerichtssprecherin einen dreistelligen Betrag. Denn sie habe sich nach der Entschuldigung von Innensenator Andy Grote (SPD) am 19. Juli im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft nicht zunächst an die Innenbehörde gewandt, sondern gleich Klage erhoben. Durch die Entschuldigung habe die Innenbehörde „keine Veranlassung für die Klage gegeben“, entschied das Gericht.“

Bereits Ende September hatte das Verwaltungsgericht zwei Mitgliedern der Gruppe aus Nordrhein-Westfalen bescheinigt, dass sie zu Unrecht in der Gefangenensammelstelle Harburg festgesetzt worden waren. Die Falken hatten angekündigt, trotzdem weiterzuklagen: Sie fordern Schmerzensgeld.

Der Bus der sozialistischen Jugendorganisation mit Dutzenden Protestierer*innen war am 8. Juli bei der Anfahrt zu der Großdemonstration gegen den G20-Gipfel festgesetzt worden – irrtümlich, wie die Polizei später sagte und sich entschuldigt. Es habe sich um eine Verwechslung gehandelt, man habe eigentlich Autonome abfangen wollen.

„Aufgrund dessen seien auch die streitgegenständlichen Maßnahmen während der Ingewahrsamnahme rechtswidrig gewesen“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts zur Klage der volljährigen Frau. Weil die Polizei den Vorwurf selbst anerkannte, prüfte das Gericht die Umstände gar nicht, sondern fällte ein sogenanntes Anerkennungsurteil.

Die Falken fordern aber Aufklärung – sie wollen wissen, welche Anweisung die Polizei genau hatte. „Die Entschuldigung erklärt nicht, warum uns Grundrechte vorenthalten wurden“, sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Falken, Paul Erzkamp. (taz/dpa)